Deutliche Fortschritte bei Umsetzung von EU-Recht
Binnenmarkt-Regeln werden besonders schnell verabschiedet
Deutschland macht bei der nationalen Umsetzung von EU-Recht erhebliche Fortschritte. So verankert inzwischen Berlin EU-Regelungen zum gemeinsamen Binnenmarkt besonders schnell, teilte die EU-Kommission am Mittwoch in Brüssel mit. Nur neun EU-Regelungen habe Deutschland bisher nicht umgesetzt. Damit liege Berlin auf Platz Vier aller EU-Staaten. Noch im vergangenen Jahr belegte Deutschland nur Rang Neun.
Deutschland hat somit zusammen mit 17 anderen Mitgliedstaaten das von den Staats- und Regierungschefs vereinbarte Ziel, den Rückstand ausstehender Umsetzungen von Gesetzen bis spätestens 2009 auf ein Prozent zu verringern, bereits unterboten. Andere alte EU-Mitglieder wie etwa Frankreich oder Großbritannien liegen hingegen abgeschlagen auf den Plätzen 13 und 16. Platz Eins belegt Neu-Mitglied Bulgarien. Der EU-Binnenmarkt ist mit knapp 500 Millionen Menschen der größte der Welt; die EU regelt den Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr mit Gesetzen.
Bei den Zahlen der Vertragsverletzungen nimmt Deutschland hingegen noch keine Vorbildrolle ein. Am fünfthäufigsten werden Verfahren wegen Verletzung des EU-Vertrags gegen Deutschland eröffnet. Derzeit laufen 87 Verfahren gegen die Bundesrepublik. Die meisten Verfahren richten sich gegen Italien (127), Spanien (108) und Frankreich (94).



