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Trotz plötzlicher Erkrankung ist Teilnahme an EU-Wahl möglich

Unterlagen bis 15 Uhr abholen

Auch bei einer kurzfristigen Erkrankung ist die Teilnahme an der Europawahl möglich. Hierfür muss der Antrag auf der Benachrichtigungskarte ausgefüllt und eine Vollmacht zur Aushändigung der Briefwahlunterlagen erteilt werden.
Die beauftragte Person muss die Wahlunterlagen bis 15 Uhr im zuständigen hierfür zuständigen Büro der Gemeinde abholen, zum Kranken bringen und ausgefüllt bis 18 Uhr beim Wahlleiter abgeben.