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Auch Obdachlose können wählen

Mit dem Personalausweis bei der Gemeinde melden

An der Europawahl am 7. Juni können auch Obdachlose und Menschen ohne einen festen Wohnsitz teilnehmen. Wer nicht in einem Melderegister eingetragen ist, kann sich durch einen Personalausweis oder Reisepass ausweisen und einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag muss persönlich bei der Gemeinde gestellt werden oder
als schriftlicher Antrag bis drei Wochen vor der Wahldort eingehen.