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Wahlbenachrichtigung für Franzosen in Frankfurt am Main

Antrag auf Eintrag in das Wählerverzeichnis entfällt

Ich bin Franzose und lebe seit einem Jahr in Frankfurt. Ich habe gehört, daß ich zwar grundsätzlich hier an den Wahlen zum Europäischen Parlament am 7. Juni 2009 teilnehmen kann, aber nicht automatisch eine Wahlbenachrichtigung erhalte. Was muß ich tun, um hier wählen zu können?

Als Bürger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, der in Deutschland lebt, können Sie hier auch wählen. Bei der letzten Europawahl gab es noch die Notwendigkeit, sich in das Wählerverzeichnis eintragen zu lassen. Mittlerweile werden auch die Unionsbürger automatisch, also "von Amts wegen" in dieses Verzeichnis eingetragen, wenn Sie an der Europawahl 2004 teilgenommen haben und seitdem dauerhaft in Deutschland gemeldet sind.

Auch Sie erhalten Ihre Wahlbenachrichtigung also unaufgefordert, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen. Da Sie jedoch erst seit einem Jahr in Frankfurt leben müssen Sie sich per Antrag in das Wählerverzeichnis entragen lassen. Um hier wählen zu können müssen Sie:

Bei der Wahl zum Europäischen Parlament 2004 nahmen in Deutschland lediglich etwa 7 Prozent der wahlberechtigten ausländischen EU-Bürger teil. In Großbritannien waren es sogar nur 2 Prozent der wahlberechtigten EU-Bürger. Der Grund ist sicher nicht nur in den Fristen und im Antragsverfahren zu sehen. Wie in der Vergangenheit können Unionsbürger nämlich auch in Ihrem Herkunftsland Ihren Europaabgeordneten wählen. Wer die Fristen hier verpaßt, kann also unter Umständen noch in seinem Herkunftsland wählen. Hierüber informieren die jeweils zuständigen Konsulate.

Weitere Informationen

Informationen des Bundeswahlleiters
Der Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Service-Telefon 0611/75-4863
http://www.bundeswahlleiter.de