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Wahlpflicht auch in Deutschland?

Belgischer Staatsbürger wählt in Deutschland

Ich bin belgischer Staatsbürger und wohne in Deutschland. Ich möchte gerne auch hier wählen. Da es in Belgien Wahlpflicht gibt, heißt das, dass ich auch hier verpflichtet bin, wählen zu gehen?

Als Unionsbürger haben Sie natürlich die Möglichkeit, auch in Deutschland zur kommenden Europawahl zu gehen. Da Sie vermutlich bei der letzten Europawahl 1999 nicht hier gewählt haben, sind Sie auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden. Das heißt, dass Sie einen Antrag stellen müssen.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger ist mit einem besonderen Vordruck bei der Gemeinde am Wohnort bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl zu stellen. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine förmliche Erklärung abzugeben, die u.a. folgenden Inhalt hat:

Sie unterliegen damit im vollen Umfange den deutschen Gesetzen über die Europawahl. Denn da es keine europaweite Regelung zur Durchführung der Wahlen gibt, gelten die nationalen Vorschriften und die besagen, dass es in Deutschland keine Wahlpflicht gibt. In Belgien selber wären Sie jedenfalls verpflichtet zur Wahl zu gehen, aber selbst die in Belgien lebenden EU-Bürger unterliegen nicht dieser Pflicht.

Weitere Informationen

Der Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Service-Telefon: 0611/75-4863
http://www.bundeswahlleiter.de

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Straße Avenue de Tervuren 190
B-1150 Brüssel.
Tel.: 0032 2 7741911
Fax: 0032 2 7723692
E-mail: zreg@bruedip.auswaertiges-amt.de
http://www.bruessel.diplo.de/