Wahlpflicht auch in Deutschland?
Belgischer Staatsbürger wählt in Deutschland
Ich bin belgischer Staatsbürger und wohne in Deutschland. Ich möchte gerne auch hier wählen. Da es in Belgien Wahlpflicht gibt, heißt das, dass ich auch hier verpflichtet bin, wählen zu gehen?
Als Unionsbürger haben Sie natürlich die Möglichkeit, auch in Deutschland zur kommenden Europawahl zu gehen. Da Sie vermutlich bei der letzten Europawahl 1999 nicht hier gewählt haben, sind Sie auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen worden. Das heißt, dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger ist mit einem besonderen Vordruck bei der Gemeinde am Wohnort bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl zu stellen. Mit dem Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis Haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland eine förmliche Erklärung abzugeben, die u.a. folgenden Inhalt hat:
- Angabe von Staatsangehörigkeit und Anschrift im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland,
- Angabe der Gebietskörperschaft oder des Wahlkreises Ihres Herkunftsmitgliedstaates, in dessen Wählerverzeichnis Sie gegebenenfalls zuletzt eingetragen waren,
- dass Sie Ihr aktives Wahlrecht für die Wahlen zum Europäischen Parlament nur in der Bundesrepublik Deutschland ausüben werden,
- dass Sie im Herkunftsmitgliedstaat nicht vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind,
- dass Sie am Wahltag (13. Juni 2004) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft eine Wohnung inne haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
- am Wahltag (13. Juni 2004) das 18. Lebensjahr vollendet heben bzw. vollenden werden.
Sie unterliegen damit im vollen Umfange den deutschen Gesetzen über die Europawahl. Denn da es keine europaweite Regelung zur Durchführung der Wahlen gibt, gelten die nationalen Vorschriften und die besagen, dass es in Deutschland keine Wahlpflicht gibt. In Belgien selber wären Sie jedenfalls verpflichtet zur Wahl zu gehen, aber selbst die in Belgien lebenden EU-Bürger unterliegen nicht dieser Pflicht.
Weitere Informationen
Der Bundeswahlleiter
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Service-Telefon: 0611/75-4863
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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
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E-mail: zreg@bruedip.auswaertiges-amt.de
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