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Wahlrecht für Deutsche im Ausland

Wahl auch in Ländern außerhalb der EU möglich

1. Deutsche, die in einem Mitgliedstaat des Europarates leben, können an der bevorstehenden 7. Direktwahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland im Juni 2009 teilnehmen, wenn sie

Deutsche, die am Wahltag (7. Juni 2009) seit mindestens drei Monaten in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben, sind auch dann wahlberechtigt, wenn sie nach dem 23. Mai 1949 nicht mindestens drei Monate in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben.

Diese Wahlberechtigten können entscheiden, ob sie im Wohnsitzmitgliedstaat oder in der Bundesrepublik Deutschland an der Europawahl teilnehmen wollen. Allerdings darf jeder von seinem Stimmrecht bei der Europawahl nur einmal Gebrauch machen. Wer als Deutscher in seinem Wohnsitzmitgliedstaat an der Europawahl teilnehmen will, sollte sich wegen näherer Informationen bitte an die in seinem Wohnsitzmitgliedstaat zuständigen Stellen wenden.

2. Deutsche, die außerhalb eines Mitgliedstaates der Europarates leben, können an der Europawahl 2009 teilnehmen, wenn am Wahltag nicht mehr als fünfundzwanzig Jahre seit ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland verstrichen sind und sie die übrigen oben erwähnten Voraussetzungen erfüllen.

Außer der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit Mitgliedstaaten des Europarates: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Georgien, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Republik Moldau, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

3. Deutsche, die im Ausland leben und die unter 1. oder 2. genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden; zugleich muss der Deutsche an Eides statt versichern, dass er wahlberechtigt ist.

Die Antragsformulare für die Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl in diesem Jahr können als Durchschreib-Schnelltrennsätze angefordert werden:

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen. Sie stehen aber auch auf der Seite Wahlrecht für Unionsbürger in Deutschland zur Verfügung.

4. Der im Ausland lebende Deutsche muss mit dem Formschreiben jeweils für sich gesondert die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit seiner eidesstattlichen Versicherung, wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der er vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet war, senden.

Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.

5. Der wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhält nach seiner Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung – ca. einen Monat vor dem Wahltag – die für seine Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Wahlumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt. Der Wähler muss dann in dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag seinen Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie in dem verschlossenen amtlichen Wahlumschlag seinen Stimmzettel der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 13. Juni 2004, bis 18.00 Uhr eingeht.

6. Deutsche im Ausland, die an der Europawahl am 7. Juni 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Daneben sollten aber Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Europawahl 2004 aufmerksam machen.

Achtung! Vorstehendes Verfahren gilt nunmehr auch für Personen, die am Wahltage als Beamte, Soldaten, Angestellte und Arbeiter im öffentlichen Dienst auf Anordnung Ihres Dienstherrn außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, sowie Angehörige ihres Hausstandes (die bei früheren Europawahlen vorgesehene Leitung des Antrages über die für den Antragsteller zuständige oberste Dienstbehörde ist entfallen).

Bitte beachten Sie folgende Ausnahme zu dem vorstehenden Verfahren: Sollten Sie auch während Ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sein, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen. Ein Wahlberechtigter, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht unter anderem dann durch Briefwahl ausüben, wenn er sich am Wahltag aus einem wichtigen Grund (z. B. Auslandsaufenthalt) außerhalb seines Wahlbezirks aufhält. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Weitere Informationen

Der Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Service-Telefon: 0611/75-4863
http://www.bundeswahlleiter.de

Liste der Botschaften
http://www.auswaertiges-amt.de

PDF Datei
Vordruck eidesstattliche Erklärung (pdf)
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