Zeitplan für EU-Reformvertrag wackelt - Begleitgesetz wird geprüft
10.02.2008 11:34
Berlin (dpa) - Die geplante Verabschiedung des EU-Reformvertrags
von Lissabon durch den Bundestag stößt auf verfassungsrechtliche
Bedenken. Nach Einschätzung von Experten könnte das nationale
Begleitgesetz zum Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen. Unions-
Fraktionschef Volker Kauder (CDU) forderte deshalb eine Klärung durch
das Bundesinnenministerium. «Das Verfassungsressort muss uns
darlegen, was verfassungsrechtlich in Ordnung ist», verlangte Kauder
im Magazin «Der Spiegel». Das Innenministerium bestätigte am Samstag
in Berlin, dass die Gesetzespläne nochmals geprüft werden.
Der Entwurf des Begleitgesetzes zur Beteiligung von Bundestag und
Bundesrat in EU-Angelegenheiten sieht vor, dass der Bundestag
bestimmte Vorlagen aus Brüssel mit Zwei-Drittel-Mehrheit stoppen
kann. Normalerweise beschließt der Bundestag mit einfacher Mehrheit.
Eine Sonderregelung müsste gemäß Grundgesetz-Artikel 42 selbst im
Grundgesetz verankert werden. Nach Einschätzung von Experten könnte
der deutsche Zeitplan für die geplante Verabschiedung des EU-
Reformvertrags deshalb in Gefahr geraten.
Der Vertrag soll nach den bisherigen Planungen bis Ende Mai vom
Bundestag verabschiedet werden. Inkrafttreten soll er im nächsten
Jahr. Ein Ministeriumssprecher betonte: «Der Zeitplan des
Reformvertrags ist nicht gefährdet.» Gegen den Reformvertrag an sich
gebe es auch keine verfassungsrechtliche Bedenken. «Welche darüber
hinausgehenden innerstaatlichen Regelungen in einem Begleitgesetz
enthalten sein müssen, wird derzeit mit den Koalitionsfraktionen
diskutiert und im Hinblick auf ihre Verfassungskonformität geprüft».
Das neue Vertragswerk erweitert innerhalb der EU den Bereich der
Mehrheitsentscheidungen, stärkt das Parlament und führt einen
hauptamtlichen Ratspräsidenten ein. Anders als die gescheiterte
Verfassung verzichtet der Vertrag auf die EU-Symbole Hymne und
Flagge. Als erstes Parlament eines großen EU-Landes hatte die
französische Nationalversammlung den Vertrag am Freitag ratifiziert.
Als einziges der 27 EU-Länder will Irland eine Volksabstimmung über
den Vertrag abhalten.
dpa cs yyzz z2 bk
