EuGH-Urteil: Deutsch-dänischer Junge darf Doppelnamen tragen

14.10.2008 12:03

Brüssel/Luxemburg (dpa) - Leonard Matthias Grunkin-Paul (10), in
Dänemark geborener Sohn deutscher Eltern, darf seinen doppelten
Nachnamen behalten. So entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH)
einen Namensstreit zwischen den Eltern des Zehnjährigen und der Stadt
Niebüll in Schleswig-Holstein. Die dortigen Behörden hatten sich
geweigert, Leonhard Matthias unter dem Namen Grunkin-Paul in das
Familienbuch einzutragen. Sie argumentierten, deutsches Recht erlaube
keinen Doppelnamen für Kinder. Dagegen klagten die Eltern.

Die obersten EU-Richter gaben den Klägern am Dienstag in Luxemburg
Recht. In der dänischen Geburtsurkunde von Leonard Matthias stehe
bereits der Doppelname Grunkin-Paul, gebildet aus den Nachnamen des
Vaters Stefan Grunkin und der Mutter Dorothee Paul. Wenn in seinen
deutschen Dokumenten - bis hin zum Reisepass - ein anderer Name
stehe, könnte das schwerwiegende Nachteile beruflicher und privater
Art für Leonard Matthias haben, urteilte der EuGH. Deshalb könne
Deutschland seinen Staatsbürgern nicht die Anerkennung eines
Nachnamens verweigern, der im Geburts- und Wohnsitzland des
Betroffenen innerhalb der EU bereits eingetragen sei.
dpa ff xx n1 mg