VGH: Empfänger von EU-Agrarhilfen veröffentlichen
09.06.2009 13:57
Mannheim (dpa) - Wenige Tage vor der Veröffentlichung deutscher Empfänger von EU-Agrarsubventionen hat der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) keine Bedenken geäußert. Nach einer am Dienstag bekanntgegebenen Entscheidung des VGH in Mannheim dürfen Subventionen an Landwirte online veröffentlicht werden, um die EU- Zahlungen transparent zu machen. Die Richter bestätigten damit Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg. Zuvor hatten Bund und Länder nach längerem Streit entschieden, auf Druck der EU einer entsprechenden Vorschrift zu folgen. Die Höhe der Agrarsubventionen wird von diesem Montag (15. Juni) an ebenso ins Internet gestellt wie Name und Wohnort des Empfängers. (Az.: 1 S 1166/09 und 1 S 1167/09).
[Verwaltungsgerichtshof]: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim dpa ov yyswb n1 as


