VGH: Empfänger von EU-Agrarhilfen veröffentlichen

09.06.2009 13:57

Mannheim (dpa) - Wenige Tage vor der Veröffentlichung deutscher
Empfänger von EU-Agrarsubventionen hat der baden-württembergische
Verwaltungsgerichtshof (VGH) keine Bedenken geäußert. Nach einer am
Dienstag bekanntgegebenen Entscheidung des VGH in Mannheim dürfen
Subventionen an Landwirte online veröffentlicht werden, um die EU-
Zahlungen transparent zu machen. Die Richter bestätigten damit
Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Freiburg. Zuvor hatten Bund und
Länder nach längerem Streit entschieden, auf Druck der EU einer
entsprechenden Vorschrift zu folgen. Die Höhe der Agrarsubventionen
wird von diesem Montag (15. Juni) an ebenso ins Internet gestellt wie
Name und Wohnort des Empfängers. (Az.: 1 S 1166/09 und 1 S 1167/09).

[Verwaltungsgerichtshof]: Schubertstraße 11, 68165 Mannheim
dpa ov yyswb n1 as