Europa und die Richter - Urteil zum EU-Vertrag Von Wolfgang Janisch, dpa
28.06.2009 09:00
Karlsruhe (dpa) - Hans-Gert Pöttering wollte seinen Besuch in der deutschen Hauptstadt des Rechts nicht ungenutzt verstreichen lassen. Europa werde demokratischer und transparenter, wenn der Vertrag von Lissabon in Kraft trete, umwarb der Präsident des EU-Parlaments die Verfassungsrichter dieser Tage bei einer Rede in Karlsruhe. Doch es war zu spät, die hohen Richter umzustimmen: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EU-Reformvertrag, das nächsten Dienstag (30.6.) verkündet wird, steht seit Wochen fest. Wie es ausgefallen ist, wusste ein schweigender Zuhörer Pötterings in der ersten Reihe: Herbert Landau, Richter im Zweiten Senat des Verfassungsgerichts.
Könnte Karlsruhe - und nicht Dublin oder Prag - die Stadt sein, in der das europäische Reformwerk, das 2010 in Kraft treten soll, kurz vor der Ziellinie gestoppt wird? Daran glaubt seit der Karlsruher Anhörung im Februar kaum jemand. Zwar dominierten seinerzeit zum Auftakt die Europaskeptiker auf der Richterbank. Doch als sich am Ende des zweitägigen Marathons die Aufmerksamkeit schon abgewandt hatte, waren deutlich EU-freundlichere Töne vom liberalen Flügel des Senats zu hören.
Weshalb es am Ende auf den Neuling im Senat ankommen könnte, den Vizepräsidenten Andreas Voßkuhle - ein SPD-naher Mann der Mitte, der bisher jedenfalls nicht als EU-Gegner aufgefallen ist. Als wahrscheinlich gilt, dass das Gericht das Vertragswerk grundsätzlich billigen, zugleich aber einige Vorbehalte anbringen wird.
Dabei schien die konservative Hälfte des Senats Teilen der Klägerkritik zuzustimmen - jener illustren Reihe aus dem CSU- Politiker Peter Gauweiler, Oskar Lafontaines Linksfraktion einer Gruppe um des Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU) sowie dem ödp-Vorsitzenden Klaus Buchner.
Diese Kritik lautet: Europa maßt sich zu viele Zuständigkeiten an. Habe Europa nicht schon bisher seine Kompetenzen «in extensiver Weise» interpretiert, fragte Rudolf Mellinghoff. Landau sekundierte: Mit neuen Befugnissen im Strafrecht stoße die Gemeinschaft in den «Kernbereich» staatlicher Gesetzgebung vor.
Ist die EU also auf der schiefen Ebene, wird sie - wenn «Lissabon» kommt - unaufhaltsam zum Staat, der seine Mitglieder als leere Hüllen zurücklässt? «Sie hat die Tendenz, nah am Bundesstaat zu segeln», diagnostizierte Richter Udo Di Fabio. Allerdings schob der gern als Euroskeptiker titulierte Jurist einen Satz nach, der womöglich bereits einen Zipfel der Lösung enthält: «Müsste man nicht ganz nah an der europäischen Demokratie segeln?»
Ganz nah an der Demokratie: Wenn Europa schon immer «staatlicher» wird, sollte dann nicht wenigstens - so der Gedanke - der demokratische Souverän mehr eingebunden werden? Also das Volk und seine gewählten Vertreter? Deshalb geisterte nach der Anhörung ein Begriff durch die Gespräche, den man von den Bundeswehreinsätzen kenn: der «Parlamentsvorbehalt».
Der Vertrag enthält mehrere Klauseln, mit deren Hilfe die EU ihre Zuständigkeiten schleichend erweitern könnte, unter anderem fürs besonders sensible Strafrecht. Nicht ausgeschlossen, dass Karlsruhe hier zwingend die Einschaltung des Bundestags vorschreibt, bevor die deutsche Regierung ihr Plazet in Brüssel gibt. Die Machtausdehnung der EU würde damit zwar kaum gebremst - sie hätte aber wenigstens den demokratischen Segen der gewählten Volksvertreter. Spannend ist dabei die Frage: Belässt es das Gericht bei nationalen Vorbehalten? Oder verlangt es beispielsweise eine offizielle Protokollerklärung, wie die Iren sie kürzlich der EU abgerungen haben, damit es dort ein zweites Lissabon-Referendum geben kann?
Weil man aber die Abgeordneten vielleicht nicht für verlässlich genug hält, dürfte das Gericht wohl einen weiteren Wächter gegen die Aushöhlung des Nationalstaats einsetzen: sich selbst. Theoretisch wacht zwar der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg darüber, dass sich die EU im Rahmen ihrer Zuständigkeiten hält. Doch damit, glauben die Kläger, hat man den Bock zum Gärtner gemacht, weil der EuGH bisher im Zweifel immer pro EU entschieden habe. Schon im Maastricht-Urteil von 1993 hat sich Karlsruhe hier das letzte Wort vorbehalten - zum Konflikt kam es freilich noch nie.
Umstritten war, ob die Verfassungsrichter diese Wächterrolle auch nach «Lissabon» behalten würden - oder ob sie sich selbst entmachten, wenn sie den Vertrag durchwinken. Deshalb war es einigermaßen überraschend, dass die juristischen Vertreter von Bundesregierung und Bundestag - zwei hoch angesehene Europarechtler - Di Fabios Frage nach dem letzten Wort Karlsruhes mit einem klaren Ja beantworteten. «Es ist gut, dass die Mitgliedstaaten eine solche letzte Kontrollmöglichkeit haben», sagte der Berliner Professor Ingolf Pernice.
(Achtung: Dazu erhalten Sie bis 0930 ein dpa-Gespräch mit einem Klägervertreter - ca. 50 Zeilen) dpa wj yyswb a3 ir


