EU: Bundesländer müssen Datenschutz-Aufsicht neu regeln

09.03.2010 14:52

   Luxemburg (dpa) - Die deutschen Bundesländer müssen Firmen un
d
Verbände bei der Verwendung persönlicher Daten von Bürgern besser
kontrollieren. Die Datenschutz-Behörden der Länder seien bei der
Aufsicht im privaten Bereich nicht unabhängig genug, entschied der
Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag (Rechtssache C-518/07).
Damit verstoße Deutschland gegen EU-Recht.

Das Urteil bezieht sich auf Behörden wie Regierungspräsidien oder
Ministerien, die in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern,
Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachen-Anhalt und
Thüringen) als Datenschutzstellen agieren. Dagegen sind die
Datenschutzbeauftragten der Länder, die den öffentlichen Bereich
beaufsichtigen, nicht betroffen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte
Peter Schaar begrüßte das Urteil.

Das EU-Gesetz schreibt den Mitgliedstaaten vor, dass sie
Kontrollstellen einsetzen müssen, die als Hüter der Grundrechte und
Grundfreiheiten agieren. Da die Datenschutzstellen der Länder
staatlicher Aufsicht unterstellt sind, könnten sie nicht in «völliger

Unabhängigkeit» arbeiten - so wie es das EU-Gesetz vorsehe, entschied
der EuGH. Es bestehe die Gefahr der Einflussnahme.

Die Richter gaben damit einer Klage der EU-Kommission gegen
Deutschland wegen Vertragsverletzung statt. Nach Ansicht des Gerichts
hat die Bundesregierung die EU-Vorgabe falsch umgesetzt und muss sie
nun rasch ändern. Mit seinem Urteil folgte der Gerichtshof nicht dem
Generalanwalt, der empfohlen hatte, die Klage abzuweisen.

Europarechtswidrig ist laut Urteil nicht nur die organisatorische
Einbindung knapp der Hälfte der Datenschutzaufsichtsbehörden für den

nicht-öffentlichen Bereich in die jeweiligen Innenministerien,
sondern auch die Aufsicht der Landesregierungen über die
Datenschutzbehörden.

Deutschlands oberster Datenschützer Schaar wertete das Urteil als
«deutliche Stärkung des Datenschutzes». Auch wenn sich das Urteil
direkt auf die Aufsichtsbehörden der Länder beziehe, müssten weitere

Konsequenzen für andere Datenschutz-Behörden geprüft werden.

Auch die EU-Kommission begrüßte die Entscheidung. Es sei das erste
Urteil in dieser Frage, sagte ein Kommissionssprecher in Brüssel.
Weitere Verfahren gegen andere Mitgliedsstaaten gebe es nicht.

(Urteil im Internet http://dpaq.de/9dhPl.
Bundesdatenschutzbeauftragter: http://dpaq.de/SMQRq)

dpa mt xx z2 mo