EU-Gericht: Datenschützer nicht unabhängig genug
09.03.2010 15:47
Luxemburg/Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen und andere deutsche
Bundesländer müssen die Kontrolle von Firmen und Verbänden bei der
Verwendung persönlicher Daten verbessern. Die Datenschutz-Behörden
der Länder seien bei der Aufsicht im privaten Bereich nicht
unabhängig genug, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am
Dienstag (Rechtssache C-518/07). In Hessen arbeitet nun der
Datenschutzbeauftragte des Landes, Prof. Michael Ronellenfitsch,
Vorschläge für eine Neuregelung aus. Ronellenfitsch ist bislang nur
für den öffentlichen Datenschutz etwa bei Behörden zuständig und
daher nicht von dem Urteil betroffen.
(Achtung: Zusammenfassung bis 1630 - ca. 40 Zeilen)
(Urteil im Internet http://dpaq.de/9dhPl.)
[Datenschutzbeauftragter Hessen]: Gustav-Stresemann-Ring 1, Wiesbaden
dpa hus yyhe n1 mb
