Fünf Städte erhalten längere Frist bei Feinstaub
10.03.2010 17:10
Brüssel (dpa) - Fünf weitere deutsche Städte und Gebiete er
halten
von der EU mehr Zeit, um die europäischen Grenzwerte für
gesundheitsschädlichen Feinstaub einzuhalten. Für Köln, Aachen,
Warstein und eine Zone um Grevenbroich in Nordrhein-Westfalen (NRW)
sowie Leipzig gebe es eine verlängerte Frist bis Juni 2011, teilte
die Europäische Kommission am Mittwoch in Brüssel mit.
Insgesamt hat die EU seit 2009 einer Ausnahmegenehmigung für 18
Städte und Ballungsräume in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg,
Bremen, NRW, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zugestimmt. Damit
sei zu allen deutschen Gebieten, die im Jahr 2007 die Feinstaub-
Grenzwerte überschritten hatten, eine Entscheidung gefallen,
berichtete die Kommission.
Umweltkommissar Janez Potocnik betonte, dass Mitgliedstaaten für
eine Fristverlängerung eindeutig nachweisen müssen, dass sie wirksame
Maßnahmen treffen, um die EU-Normen mit Ablauf der Fristverlängerung
einzuhalten.
Die europäische Richtlinie über Luftqualität von 2008 gestat
tet
den Mitgliedstaaten, unter bestimmten Bedingungen die geforderten
Feinstaubwerte erst im kommenden Jahr zu erreichen. Unter anderem
muss nachgewiesen werden, dass bis 2005 geeignete Maßnahmen getroffen
wurden, um die Belastung durch Feinstaub zu senken. Zudem fordert die
EU einen Luftqualitätsplan, mit dem die Grenzwerte bis zum Ende der
Fristverlängerung 2011 erreicht werden.
Feinstaub entsteht vor allen aus Verkehrsabgasen, Heizungen und
Industrieanlagen. Die Staubteile sind so klein, dass sie in die Lunge
gelangen und Entzündungen, Asthma oder Krebs auslösen können. Seit
2005 darf nach einer EU-Richtlinie nur an höchstens 35 Tagen im Jahr
die Konzentration von 50 Mikrogramm sogenannter PM 10-Partikel in
einem Kubikmeter Luft überschritten werden.
(Internet: Kommissionsbeschluss http://dpaq.de/KZIqT)
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