Fußballclubs: Entschädigung für Nachwuchs rechtens
16.03.2010 11:43
Luxemburg (dpa) - Fußballvereine dürfen für von ihnen ausgeb
ildete
Nachwuchsspieler Entschädigung verlangen, wenn diese ihren ersten
Vertrag bei einem anderen Verein unterschreiben wollen. Der
Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied am Dienstag in Luxemburg,
eine solche Regelung widerspreche nicht dem Grundsatz der
Freizügigkeit von Arbeitnehmern. Allerdings dürfe die Entschädigung
nicht das überschreiten, was zuvor tatsächlich für den jungen Spieler
ausgegeben wurde (Rechtssache C-325/08).
Im vorliegenden Fall ging es um den französischen Spieler Olivie
r
Bernard, der als Nachwuchstalent bei Olympique Lyon ausgebildet
worden war, dann aber einen Profivertrag dieses Vereins ausschlug und
als 20-Jähriger beim englischen Verein Newcastle United anheuerte.
Der Lyoner Verein verklagte Bernard daraufhin auf rund 53 000 Euro
Schadenersatz.
Die höchsten EU-Richter entschieden, es handele sich grundsätz
lich
bei dem fraglichen Vertrag zwar um eine Beschränkung der
Arbeitnehmerfreizügigkeit. Diese sei jedoch hinzunehmen, sofern die
drohenden Sanktionen verhältnismäßig seien. Sie dürften nicht übe
r
das hinausgehen was zur Erreichung des Zwecks - nämlich der
Nachwuchsförderung - nötig sei. Im vorliegenden Fall sei die Klage
von Olympique Lyon in der Höhe nicht berechtigt: Die
Schadenersatzforderung sei nämlich nicht anhand der tatsächlichen
Ausbildungskosten, sondern anhand des dem Verein insgesamt
entstandenen Schadens berechnet worden.
Verteidiger Bernard, der in Großbritannien auch für Darlington
,
Southampton, die Glasgow Rangers und schließlich wieder für Newcastle
spielte, gab 2007 das Fußballspielen auf.
(Internet: Originaltext Urteil: http://dpaq.de/hnXtH)
dpa eb xx n1 sb




