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Griechische Reparationsforderungen an Deutschland

18.03.2010 18:12

   Hamburg (dpa) - Griechische Politiker haben in der Vergangenheit

mehrfach Reparationszahlungen von Deutschland gefordert. Bisher wies
die Bundesregierung diese Forderungen immer zurück, da bereits 1960
im Rahmen eines Abkommens 115 Millionen Mark an Griechenland gezahlt
worden waren. Auch griechische Zwangsarbeiter seien aus dem Topf der
Stiftung «Erinnerung, Verantwortung und Zukunft» entschädigt worden.


Dennoch fordern Kriegsgeschädigten- und Hinterbliebenenverbände
riesige Summen. Der frühere griechische Widerstandskämpfer und
Politiker Manolis Glezos setzt sich etwa mit seinem «Nationalen Rat
für die Inanspruchnahme deutscher Schulden» seit Jahren für
Reparationen ein.

Die Dachorganisation mehrerer Interessenverbände kommt auf einen
zweistelligen Milliardenbetrag. So seien etwa nach Berechnungen der
Pariser Konvention von 1946 Zahlungen in Höhe von 7,1 Milliarden US-
Dollar (Preise von 1938) fällig. Zudem bestünden Ansprüche aus einer

Zwangsanleihe aus dem Jahr 1942 in Höhe von 3,5 Milliarden US-Dollar
(Preise von 1938). Der Kredit sollte nach dem Ende des Krieges
zurückgezahlt werden. Auch nicht gezahlte deutsche Handelsschulden
aus der Zeit zwischen den Weltkriegen in Höhe von rund 524 Millionen
US-Dollar (Preise von 1938) stehen auf der Forderungsliste.

Vor kurzem hatte Vize-Regierungschef Theodoros Pangalos
Deutschland beschuldigt, im Zweiten Weltkrieg das Staatsgold
Griechenlands gestohlen zu haben. Der Vorwurf stellte sich jedoch als
falsch heraus, da das Gold von den Alliierten auf einem britischen
Schiff in Sicherheit gebracht worden war. Nach Kriegsende wurde
dieses an Griechenland zurückgegeben.

   Parallel zu den Forderungen laufen auch Klagen von Privatleuten,
deren Verwandte von den deutschen Besatzern getötet worden waren.
Erst im Juni 2003 hatte der Bundesgerichtshof die Forderungen von
vier Griechen in einem Grundsatzurteil abgelehnt. Ansprüche der
Hinterbliebenen ließen sich «weder aus dem Völkerrecht noch aus dem
deutschen Amtshaftungsrecht» ableiten, hieß es in dem Urteil.

1997 hatte hat ein griechisches Gericht etwa 300 Nachkommen der
Distomo-Opfer knapp 29 Millionen Euro zugesprochen. Der BGH
widersprach dem griechischen Urteil aber, da es gegen den
völkerrechtlichen Grundsatz der Staatenimmunität verstoße. Demnach
darf ein Staat nicht über einen anderen zu Gericht sitzen.
dpa jum xxzz w4 dm