EU-Kommission wirft Pharmakonzernen unfaire Praktiken vor

28.04.2011 17:25

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission wirft den beiden
Pharmakonzernen Cephalon und Teva unfaire Geschäftspraktiken vor.
Die europäischen Wettbewerbshüter hätten deshalb ein
Kartellverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet, teilte die
EU-Kommission am Donnerstag in Brüssel mit. Dabei wollen die
Experten herausfinden, ob eine Vereinbarung zwischen dem US-Konzern
Cephalon und dem israelischen Generikahersteller Teva die
Markteinführung des Generikums Modafinil in Europa verhindert hat.

Sollten sich die Vorwürfe erhärten, müssen die Konzerne mit hohen

Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes rechnen. Die
Einleitung eines Verfahrens bedeutet nicht, dass die Kommission
schon Beweise für verbotenes Verhalten hat. Eine Frist für das
Verfahren gibt es nicht. Absprachen über Preise oder die Aufteilung
von Märkten zum Schaden von Konkurrenten und Verbrauchern sind in
der EU verboten.

Modafinil ist laut EU-Kommission ein Arzneimittel, das gegen
Schlafstörungen hilft. Der Hersteller des Originalpräparats,
Cephalon, habe mit Teva - dem Produzenten eines billigeren
Nachahmerprodukts - über das Patent für das Mittel mit dem
Markennamen Provigil gestritten. 2005 hätten die Unternehmen ihre
Streitigkeiten in Großbritannien und den USA beigelegt. Dabei habe
Teva sich vertraglich verpflichtet, seine
Modafinil-Nachahmerprodukte nicht vor Oktober 2012 auf den
europäischen Markt zu bringen.

Solch eine Patent-Vergleichs-Vereinbarung, die die
Markteinführung der billigeren Nachahmermedikamente verzögert (in
der Branche auch «Pay-for-Delay» genannt), seien von «erheblichem
Nachteil für die Verbraucher», schrieb die EU-Behörde. Auch die
oberste US-Kartellbehörde untersuche den Fall.

Zuletzt musste der Pharmakonzern AstraZeneca wegen unfairer
Geschäftspraktiken ein EU-Bußgeld von 52,5 Millionen Euro zahlen.
Das entschied das EU-Gericht im Juli 2010 (Az: T-321/05). Das
britisch-schwedische Unternehmen hatte mit unrichtigen Angaben bei
den Aufsichtsbehörden einen längeren Patentschutz für das
Magengeschwürmittel Losec erreicht und so billigere
Nachahmerprodukte auch in Deutschland blockiert.

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