EU-Millionenbußgelder für Deutsche Bahn und Kühne + Nagel

28.03.2012 16:17

Vordergründig ging es um «Mini-Zucchini» und «Spargel» - doch
eigentlich sprachen die Unternehmen sich ab zum Schaden ihrer Kunden.
Die EU-Kommission bestraft eine Reihe internationaler
Logistikkonzerne wegen Kartellbildung, darunter die Deutsche Bahn.

Brüssel/Berlin (dpa) - Die Deutsche Bahn, Kühne + Nagel und
weitere internationale Logistikkonzerne müssen für verbotene
Absprachen insgesamt 169 Millionen Euro EU-Strafgelder zahlen. Die
Deutsche Post mit ihren Töchtern DHL und Exel muss nichts berappen,
da sie das Luftfracht-Kartell den Wettbewerbshütern beichtete. Das
entschied die EU-Kommission nach jahrelangen Ermittlungen am Mittwoch
in Brüssel. «Unternehmen sollten sich bewusst sein, dass es sie teuer
zu stehen kommt, wenn sie zu weit gehen und Preise absprechen», sagte
EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

Die Deutsche Bahn kommt inklusive ihrer Tochterfirmen Schenker und
Bax Global auf ein Bußgeld von 34,9 Millionen Euro. Da auch die
Deutsche Bahn und ihre Ableger gegen ihre Kartell-Partner aussagten,
senkte die EU-Kommission die Strafzahlungen je nach Wichtigkeit und
Zeitpunkt der Angaben um 5 bis 50 Prozent.

Der bundeseigene Konzern will die Entscheidung prüfen und «zu
gegebener Zeit» über das weitere Vorgehen entscheiden, wie es hieß.
Die verantwortlichen Manager hätten das Unternehmen inzwischen
verlassen, sagte ein Bahnsprecher in Berlin. Bei DB Schenker seien
personell und organisatorisch Konsequenzen gezogen worden. Die
US-Unternehmensgruppe UPS soll rund 9,7 Millionen Euro zahlen.

Unter den betroffenen Unternehmen ist auch das Schweizer
Logistik-Unternehmen Kühne + Nagel, dem ein Bußgeld von 53,7
Millionen Euro auferlegt wurde. «Wir werden die Entscheidung der
EU-Kommission und deren Begründung im einzelnen sorgfältig prüfen»,

sagte Kühne + Nagel-Chairman Karl Gernandt. Es werde in Betracht
gezogen, gegen die Entscheidung Rechtsmittel einzulegen. Die
betroffenen Unternehmen können innerhalb von zwei Monaten beim
Europäischen Gerichtshof gegen die Entscheidung klagen.

Die Unternehmen haben laut EU-Kommission zwischen 2002 und 2007
bei vier Kartellen Preise und andere Handelsbedingungen abgestimmt.
Vor allem Lieferungen zwischen Europa und China sowie Hongkong und
zwischen Europa und den USA seien betroffen gewesen. Die Preise für
Unternehmen und Privatleute, die die Tür-zu-Tür-Luftfrachtdienste
nutzten, seien dadurch gestiegen. «Die Teilnehmer an diesen Kartellen
waren sich der Illegalität ihrer Absprachen voll und ganz bewusst»,
sagte EU-Wettbewerbskommissar Almunia.

Bei ihren verbotenen Vereinbarungen bedienten sich die Unternehmen
Verschleierungstaktiken. Bei einem der Kartelle standen sie im
«Gärtnerclub» miteinander in Verbindung. Statt von Preisen und
Leistungen war dabei von Gemüsesorten wie Spargel und Mini-Zucchini
die Rede, teilte die Kommission mit. Preisabsprachen zum Schaden von
Kunden und Verbrauchern sind in der EU streng verboten. Unternehmen
drohen Strafen bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes.

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## Internet
- [Mitteilung der EU-Kommission](http://dpaq.de/CTxh8)

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- [Deutsche Bahn](Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin)