Gazprom kann unter neuen Auflagen mehr Gas durch Deutschland leiten

28.10.2016 19:57

Die Marktmacht des russischen Energiekonzerns Gazprom ist in der EU
ein äußerst sensibles Thema. Die EU-Kommission zwingt nun die
deutsche Bundesnetzagentur, einen neuen Regulierungsvorschlag zu
verschärfen. Gazprom dürfte sich dennoch freuen.

Brüssel (dpa) - Der russische Energiekonzern Gazprom wird künftig
mehr Gas durch Deutschland leiten können - allerdings nicht so viel
wie gewünscht. Die EU-Kommission entschied am Freitagabend, einen
Regulierungsvorhaben der deutschen Bundesnetzagentur deutlich
abzuändern. Demnach sollen Gazprom-Konkurrenten mehr Rechte
eingeräumt werden als ursprünglich vorgesehen.

Konkret geht es in dem Fall um die Gasleitung Opal. Sie transportiert
Gas, das über die Ostsee-Pipeline Nord Stream 1 in Deutschland
ankommt, weiter in Richtung tschechische Grenze.

Bislang durfte Gazprom als wesentlicher Betreiber die
Leitungskapazität nur zu 50 Prozent ohne Auflagen nutzen. Dies führte
dazu, dass ein erheblicher Teil gar nicht genutzt wurde. Weil der
Konzern Gazprom die bestehende Regelung als unbefriedigend empfand,
bat er die Bundesnetzagentur um Änderungen. Diese schlug daraufhin
vor, die aktuellen Regulierungsvorschriften zu ändern.

Dies erklärte die EU-Kommission als grundsätzlich zulässig.
Gleichzeitig beschloss sich aber strengere Auflagen. So sollen
Wettbewerber von Gazprom unter anderem auf bis zu 20 Prozent und
nicht nur auf bis zu 8 Prozent der Kapazität eine Art
Erstzugriffsrecht bekommen.

Vor allem in einigen östlichen EU-Staaten dürfte die
Kommissionsentscheidung dennoch kritisch diskutiert werden. Länder
wie Polen fordern seit langem, dass sich die EU unabhängiger von
russischen Gaslieferungen machen müsse - vor allem mit Blick auf die
Spannungen wegen der Ukrainekrise.

Die deutsche Regulierungsbehörde reagierte am Freitagabend gelassen
auf die Entscheidung aus Brüssel. Man werde mit den betroffenen
Unternehmen nun zeitnah Gespräche über die erforderlichen Anpassungen
führen, hieß es in einer Stellungnahme. Die Bundesnetzagentur muss
nun innerhalb eines Monats die von der Kommission geforderten
Änderungen in die ursprünglich vorgeschlagenen Regelungen
einarbeiten.