Dienstleistungen im EU-Ausland sollen einfacher werden

10.01.2017 14:18

Brüssel (dpa)- Unternehmen in der EU sollen es künftig einfacher
haben, länderübergreifend Dienstleistungen anzubieten. Die
EU-Kommission schlug am Dienstag vor, ein neues elektronisches
Verfahren für Verwaltungsformalitäten einzuführen. Dieses würde es

Anbietern erlauben, in ihrem Heimatland und in ihrer eigenen Sprache
den für die Tätigkeit im Ausland notwendigen Antrag zu stellen.

Ein Mehr an Wettbewerb im Dienstleistungssektor werde für die
Verbraucher zu einem breiteren Angebot und besseren Preisen führen,
erklärte der zuständige EU-Kommissar Jyrki Katainen. Zudem sei mit
einem höheren Wirtschaftswachstum und mehr Arbeitsplätzen zu rechnen.

Deutschland und andere Mitgliedstaaten forderte die Kommission erneut
auf, die Reglementierung freier Berufe auf den Prüfstand zu stellen.
Konkret nannte sie unter anderem die Vorschriften für Architekten,
Ingenieure, Juristen und Rechnungsprüfer.

In der Bundesrepublik gebe es vergleichsweise viele Einschränkungen,
heißt es in einer Analyse. Dort arbeiteten rund ein Drittel aller
Erwerbstätigen in Berufen, deren Ausübung an den Besitz bestimmter
Qualifikationen gebunden oder in denen das Führen eines bestimmten
Titels geschützt sei. Im EU-Schnitt seien es nur 22 Prozent.

Von den untersuchten Berufen sei besonders die Tätigkeit der
deutschen Juristen stark reglementiert. Unter dem EU-Schnitt lägen in
Deutschland lediglich Immobilienmakler und Fremdenführer.

Die neuen Kommissionsvorschläge zum Dienstleistungssektor müssen nun
von den Mitgliedstaaten diskutiert werden. Die Brüsseler Behörde
hofft, dass sie bis Ende 2018 umgesetzt werden.