Verfassungsgericht: Bundesregierung hat Ceta-Auflagen erfüllt

12.01.2017 10:18

Karlsruhe (dpa) - Die Bundesregierung hat nach Bewertung des
Bundesverfassungsgerichts alle Auflagen aus Karlsruhe für die
deutsche Zustimmung zum Freihandelsabkommen Ceta erfüllt. Das stellen
die Karlsruher Richter in einem am Donnerstag veröffentlichten
Beschluss fest, mit dem sie mehrere neue Eilanträge von Ceta-Gegnern
zurückweisen. Spitzenvertreter der EU und Kanada hatten das
Handelsabkommen Ende Oktober gegen viele Widerstände unterzeichnet.

In Karlsruhe sind mehrere Klagen gegen Ceta anhängig, über die noch
nicht abschließend entschieden ist. Parallel hatten die Kritiker des
Abkommens versucht, die Zustimmung Deutschlands im Eilverfahren zu
verhindern. Über diese Anträge hatte der Zweite Senat im Oktober
einen Tag lang verhandelt. In ihrem Urteil gaben die Richter dann
grünes Licht für die Zustimmung zur vorläufigen Anwendung bestimmter

Teilbereiche, formulierten aber Bedingungen. Unter anderem musste die
Bundesregierung sicherstellen, dass Deutschland im Zweifel aus dem
Abkommen wieder herauskommt. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD)
hatte den Richtern in der Verhandlung die Einhaltung versprochen.

Die Kläger - darunter die Linken im Bundestag und ein Aktionsbündnis
mit mehr als 125 000 Unterstützern - ließen aber nicht locker und
legten mit neuen Eilanträgen nach. Darin riefen sie das Gericht
erneut zum Einschreiten auf, weil die Auflagen angeblich nicht
erfüllt worden seien. Dieser Versuch ist nun gescheitert.

Das Abkommen muss noch in den einzelnen Staaten ratifiziert werden.
Das EU-Parlament will Anfang Februar über Ceta abstimmen.