Kabinett beschließt Speicherung von Fluggastdaten

15.02.2017 12:08

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes
Verbrechen hat die Bundesregierung die Speicherung von Fluggastdaten
beschlossen. Dies sieht ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums
vor, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin auf den Weg brachte. Er
dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie aus dem Frühjahr. Diese
verpflichtet Fluggesellschaften, den 28 EU-Ländern ihre
Passagier-Datensätze - etwa Namen, Kreditkartennummern oder
Essenswünsche - zu überlassen. Die Sicherheitsbehörden können diese

dann überprüfen und unter engen Voraussetzungen austauschen.

«Terroristen und Schwerkriminelle machen nicht vor Grenzen halt»,
erklärte Minister Thomas de Maizière. «Um Straftaten zu verhindern
oder jedenfalls aufzuklären, müssen wir daher wissen, wer wann die
Grenzen des Schengenraumes überschreitet. Und wir müssen
gegebenenfalls auch rückblickend nachvollziehen können, wer wann auf
dem Luftweg zu uns gekommen ist.» Der CDU-Politiker nannte die
Fluggastdatenspeicherung einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung
der öffentlichen Sicherheit in Europa. Nun beginnt das
parlamentarische Verfahren für die Pläne.