EuGH-Urteil: Kaum Chancen auf Schmerzensgeld im Implantate-Skandal

16.02.2017 10:13

Luxemburg (dpa) - Im Skandal um minderwertige Brustimplantate können
Frauen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) kaum
noch auf Schmerzensgeld vom TÜV Rheinland hoffen. Die Luxemburger
Richter urteilten am Donnerstag, dass Stellen wie der TÜV nicht
grundsätzlich verpflichtet sind, Medizinprodukte wie Implantate
selbst zu prüfen oder unangekündigte Kontrollen bei den Herstellern
durchzuführen. Unter bestimmten Umständen könnten die Prüfstellen
gegenüber Patienten aber haftbar sein (Rechtssache C-219/15).

Hintergrund des Verfahrens ist die Klage einer Frau vor dem
Bundesgerichtshof. Sie hatte sich gesundheitsgefährdende
Brustimplantate des französischen Herstellers Poly Implant Prothèse
(PIP) entfernen lassen und fordert vom TÜV Rheinland 40 000 Euro
Schmerzensgeld. Der Prüfverein hatte das Qualitätssicherungssystem
von PIP zertifiziert und überwacht.