Gutachten: Auch geänderte Pkw-Maut europarechtswidrig

17.02.2017 05:03

Berlin (dpa) - Die Pkw-Maut verstößt laut einem Bundestags-Gutachten
gegen EU-Recht - trotz der von Verkehrsminister Alexander Dobrindt
(CSU) mit Brüssel vereinbarten Änderungen. Für sich genommen seien

die Maut und die geplante Maut-Entlastung für inländische Autofahrer
bei der Kfz-Steuer nicht diskriminierend, heißt es in der Studie des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags im Auftrag der Grünen. Die
gebotene Gesamtbetrachtung spreche aber dafür, dass die Kombination
«eine mittelbare Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit
»
zu Lasten von Straßennutzern aus anderen Mitgliedstaaten bewirke.

Diese nach EU-Recht verbotene Diskriminierung lasse sich auch «nicht
auf unionsrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe stützen», heiß
t
es in der Analyse. Sie liegt der Deutschen Presse-Agentur sowie «BR
Recherche» und «Spiegel Online» vor.

Das Bundeskabinett hatte Ende Januar Änderungen an den seit 2015
geltenden Mautgesetzen auf den Weg gebracht. Sie setzen einen von
Dobrindt und der EU-Kommission gefundenen Kompromiss um, mit dem
Brüssel grünes Licht für die Maut geben will. Dobrindt weist
rechtliche Zweifel an seinem Maut-Modell zurück und stützt sich dafür

inzwischen auch auf die Position der EU-Kommission.