Briten und die doppelte Staatsangehörigkeit

18.02.2017 08:46

Berlin (dpa) - Für Briten ist eine doppelte Staatsangehörigkeit ohne
Einschränkung möglich. «Das heißt, ein britischer Staatsangehörig
er
kann problemlos eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen, ohne dass
es Auswirkungen auf seine britische Staatsangehörigkeit hat», erklärt

die Botschaft des Vereinigten Königreichs in Berlin.

Ein neuer Pass hat demnach auch keine Folgen für die Nachkommen: Eine
bereits bestehende britische Staatsbürgerschaft von Kindern werde
durch die Annahme einer weiteren Staatsbürgerschaft durch deren
Eltern nicht berührt.

Das zuständige deutsche Bundesamt sagt unter anderem: Wer deutscher
Staatsbürger werden will, sollte in der Regel bereits acht Jahre lang
mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben. Für ihren
Lebensunterhalt müssen die Antragsteller selbst sorgen können.
Außerdem Pflicht: ein Einbürgerungstest und ausreichende
Deutschkenntnisse. Es darf auch keine Verurteilung wegen einer
Straftat vorliegen.