Autounfall, Kartenzahlung und Kredit: Brüssel prüft neue Regeln

23.03.2017 15:55

Urlaub in Europa ist relativ unkompliziert. Oft müssen Reisende nicht
einmal Geld wechseln. Dennoch kann es im Ausland Komplikationen geben
für Verbraucher. Die EU-Kommission stellt aktuelle Vorgaben auf den
Prüfstand.

Brüssel (dpa) - Kartenzahlungen in Nicht-Euro-Ländern sollen billiger
werden, fordert die EU-Kommission. Der zuständige Vizepräsident
Valdis Dombrovskis hat am Donnerstag in Brüssel ein ganzes Ideenpaket
vorgestellt. Ein Überblick:

HOHE ZAHLUNGSGEBÜHREN: Wer im Nicht-Euro-Ausland Geld abhebt, dorthin
überweist oder mit der Karte zahlt, muss hohe Gebühren fürchten.
Einige Banken in Rumänien und Bulgarien verlangen laut EU-Kommission
bis zu 30 Euro für eine grenzüberschreitende Überweisung im Wert von

100 Euro. Solche überhöhten Gebühren will die EU-Behörde senken.

TRANSPARENZ BEIM WECHSELKURS: Ladenbesitzer oder Hoteliers rechnen
bei ihren Kunden oft nach einem eigenen Wechselkurs-System ab. Für
Verbraucher kann das aber höhere Gebühren mit sich bringen als das
System, das ihre Bank oder ihr Kreditkarten-Anbieter nutzt - ohne,
dass die Betroffenen darüber Bescheid wissen. Die EU-Kommission will
nach Möglichkeiten suchen, hier für mehr Klarheit zu sorgen.

ANBIETERWECHSEL: Viele Verbraucher zögern, einen anderen
Finanzdienstleister zu wählen. Bei Zahlungskonten verpflichten
EU-Vorgaben die Anbieter bereits, den Großteil der Arbeit für ihre
Kunden zu machen. Brüssel will nun die Ausweitung auf andere
Finanzdienstleistungen sowie weitere Erleichterungen erwägen.

AUTOUNFÄLLE: Wer bei einem Autounfall verletzt wird oder materielle
Schäden erleidet, hat Anspruch auf Entschädigung, selbst wenn das
Fahrzeug nicht versichert ist oder der Fahrer flüchtet. Wenn die
Beteiligten aber zum Beispiel aus verschiedenen EU-Ländern kommen und
der Versicherer Pleite geht, ist das nicht unbedingt der Fall. Die
EU-Kommission will prüfen, wie Opfer in solchen Fällen besser
entschädigt werden können.

SCHADENSFREIHEITSRABATT: Wer lange unfallfrei fährt, muss weniger für
seine Autoversicherung zahlen. Wer den Versicherer wechselt, kann
diese Bilanz aber nicht unbedingt mitnehmen, insbesondere wenn er ins
EU-Ausland geht. Die EU-Behörde will ausloten, ob der
Schadensfreiheitsrabatt über Ländergrenzen hinweg standardisiert
werden könnte.

MIETWAGEN: Die meisten Mietwagenanbieter informieren ihre Kunden laut
EU-Kommission inzwischen ganz gut über ihre Kostenstruktur. Die
Behörde will die verbleibenden 35 Prozent der Anbieter überzeugen,
sich ebenfalls an solche Standards zu halten. So müssten alle Firmen
ihre Kunden genau darüber informieren, welche Kosten im Schadensfall
durch die Versicherung Zusatzversicherungen erhältlich sind.

VERBRAUCHERKREDITE: Längst vergeben nicht mehr nur Banken
Verbraucherkredite. Alternative Anbieter bieten ihre Dienste im
Internet an, zum Teil über Grenzen hinweg. Die EU-Kommission will
prüfen, ob hier Nachbesserungen zum Schutz der Kunden nötig sind.