Karlsruhe contra Luxemburg - Welche Richter haben das Sagen?

15.08.2017 09:48

Karlsruhe (dpa) - Höchstes Gericht ist in Deutschland das
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, in der Europäischen Union (EU)
der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Sitz in Luxemburg.

WER MACHT WAS? Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes,
der EuGH über die einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts
in den Mitgliedstaaten. An sich hat das Unionsrecht Vorrang.

WANN KNIRSCHT ES? Wenn Maßnahmen auf EU-Ebene womöglich deutsche
Grundrechte verletzen. In der Tendenz haben sich die Karlsruher
Richter mehr und mehr zurückgenommen. In zwei Fällen behalten sie
sich aber ein Einschreiten vor: wenn der innerste Kern des
Grundgesetzes auf dem Spiel steht; und wenn EU-Stellen sich Dinge
anmaßen, mit denen sie der gewählte Bundestag nicht beauftragt hat.

WAS DANN? Zum zweiten Mal legen die Verfassungsrichter so einen
heiklen Fall jetzt dem EuGH zur Vorabentscheidung vor. Dessen Antwort
ist bindend. Wo sie Spielräume lässt, kann Karlsruhe diese aber
nutzen. Das Verfassungsgericht behält sich außerdem vor, sich über
ein EuGH-Urteil hinwegzusetzen, das nicht mehr nachvollziehbar ist.