EU-Kommission hält Bedenken gegen EZB-Programm für unbegründet

15.08.2017 14:10

Brüssel (dpa) - Die EU-Kommission hält die Bedenken des
Bundesverfassungsgerichts gegen den Anti-Krisen-Kurs der Europäischen
Zentralbank (EZB) für unbegründet. «Die Kommission ist überzeugt,
dass die EZB beim Ankauf von Staatsanleihen (...) auf der Grundlage
und in den Grenzen der Verträge handelt (...)», erklärte eine
Sprecherin am Dienstag in Brüssel. Diese Ansicht werde die Kommission
auch in den anstehenden Verfahren am Europäischen Gerichtshof (EuGH)
vertreten.

Die Kommission reagierte mit der Stellungnahme auf die Ankündigung
des Bundesverfassungsgerichts, wegen mehrerer Klagen gegen die
milliardenschweren Staatsanleihenkäufe der EZB den Europäischen
Gerichtshof (EuGH) einzuschalten. Nach Auffassung des Senats sprechen
gewichtige Gründe dafür, dass die dem Anleihekaufprogramm
zugrundeliegenden Beschlüsse gegen das Verbot der Staatsfinanzierung
durch die Notenbank verstoßen. Sie gingen über das Mandat der EZB f
ür
die Währungspolitik hinaus und würden damit in die Zuständigkeit
der Mitgliedsstaaten eingreifen, teilte das Bundesverfassungsgericht
mit. (Az. 2 BvR 859/15 u.a.)

Die Kommissionssprecherin verwies hingegen darauf, dass der EuGH
bereits 2015 ein EZB-Programm zum Ankauf von Anleihen für rechtens
erklärt habe.