EU-Gutachter: Kunde kann in Deutschland spanische Airline verklagen
19.10.2017 11:55
Luxemburg (dpa) - Wer in Deutschland einen Flug bucht, kann einem
EU-Gutachter zufolge hier auch seine Rechte einklagen - auch gegen
ausländische Fluggesellschaften, die eine Teilstrecke der Verbindung
abgewickelt haben. Die Rechtsauffassung vertrat der Generalanwalt
beim Europäischen Gerichtshof am Donnerstag in einem Schlussantrag zu
einem Verfahren aus Deutschland. Das Urteil wird erst in einigen
Wochen erwartet. Oft folgen die EU-Richter aber dem Gutachter.
Passagiere in Deutschland hatten bei Air Berlin beziehungsweise bei
Iberia Spanienflüge mit mehreren Teilstrecken gebucht. Die jeweils
erste Verbindung auf dem Weg nach Deutschland wurde nicht von diesen
Fluggesellschaften selbst, sondern von deren spanischem Partner Air
Nostrum abgewickelt. Da dieser erste Flug verspätet war, verpassten
die Gäste ihre Anschlüsse und kamen mit bis zu 13 Stunden Verspätung
in Deutschland an. Sie wollen nun von Air Nostrum eine
Ausgleichszahlung.
Streitpunkt in dem Verfahren war, ob deutsche Gerichte für die Klage
gegen die spanische Airline zuständig sind. Der Gutachter bejaht
dies. Ausschlaggebend sei die durch den Wunsch des Fluggasts
definierte Gesamtdienstleistung. Der Beförderungsvertrag gelte
unabhängig davon, ob «Unterauftragnehmer» Dienstleistungen
erbrächten. (Rechtssachen C-274/16 und C-448/16)