EU-Gutachter: Wegen Konfession abgelehnte Bewerber dürfen vor Geric ht

09.11.2017 13:07

Luxemburg (dpa) - Wer in Deutschland wegen seiner Konfession für eine
Arbeitsstelle abgelehnt wird, darf nach Ansicht eines Generalanwalts
am Europäischen Gerichtshof rechtlich dagegen vorgehen. Die
nationalen Gerichte seien zu einer Abwägung verpflichtet, erklärte
Evgeni Tanchev am Donnerstag in seinem Schlussantrag zu
einem Verfahren aus Deutschland. Sie müsse erfolgen zwischen dem
Recht der Organisation auf Autonomie und dem Recht des Bewerbers,
nicht wegen seiner Weltanschauung oder Religion diskriminiert zu
werden.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist die Klage einer Frau vor
deutschen Arbeitsgerichten. Die Klägerin will nicht akzeptieren, dass
sie eine Stelle bei einem Hilfswerk der evangelischen Kirche nicht
bekommen hat, weil sie keiner Religionsgemeinschaft angehört. In der

Ausschreibung hieß es, die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder
einer der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland
angehörenden Kirche werde vorausgesetzt.

Der Generalanwalt erklärte nun, dass das Hilfswerk beziehungsweise
die Kirche nicht selbst verbindlich bestimmen könnten, ob eine
Religion des Bewerbers eine wesentliche, rechtmäßige und
gerechtfertigte Anforderung darstelle. Bei der Prüfung der
Einzelfälle hätten die Gerichte aber einige Punkte zu prüfen. Dazu

gehört zum Beispiel das Recht religiöser Organisationen auf Autonomie

und Selbstbestimmung.

In dem EuGH-Verfahren wird nun in den kommenden Monaten ein Urteil
erwartet. Oft folgen die Richter der Einschätzung des Gutachters.
Dann müssen sich erneut die deutschen Gerichte eine endgültige
Entscheidung zu dem Einzelfall treffen.