EuGH: CTL Logistics kann nicht zivilgerichtlich gegen DB vorgehen

09.11.2017 13:32

Luxemburg (dpa) - Das private Eisenbahnunternehmen CTL Logistics ist
mit einer Klage gegen die Deutsche-Bahn-Tochter DB Netz vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Die Luxemburger Richter
befanden am Donnerstag, dass CTL Logistics nicht bereits berechnete
Stornierungsentgelte für gebuchte Trassen zivilgerichtlich
zurückfordern könne (Rechtssache C-489/15).

CTL Logistics hatte vor dem Landgericht Berlin geklagt und von DB
Netz die teilweise Rückzahlung von Entgelten gefordert, die das
Unternehmen zwischen 2004 und 2011 für Änderungen oder Stornierungen
für zuvor gebuchte Trassen bezahlt hatte. Der EuGH wies nun darauf
hin, dass der geltenden EU-Richtlinie zufolge zunächst
Regulierungsstellen zuständig seien, deren Entscheidungen noch einmal
verwaltungsgerichtlich überprüft werden können. Der zivilgerichtliche

Weg sei hingegen nicht im Einklang mit EU-Recht.