EuGH: Wöchentlicher Ruhetag für Arbeitnehmer kann flexibel sein

09.11.2017 18:18

Luxemburg (dpa) - Die vorgesehene wöchentliche Ruhezeit für
Arbeitnehmer muss nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs
(EuGH) nicht zwingend nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen
gewährt werden. Sie sei an einem beliebigen Tag innerhalb eines
Zeitraums von sieben Tagen möglich, urteilten die Luxemburger Richter
am Donnerstag (Rechtssache C-306/16). Damit kann ein Arbeitnehmer die
Ruhezeit beispielsweise auch direkt zu Beginn eines Zeitraums nehmen
und somit nach einer Interpretation des Urteils theoretisch bis zu
zwölf Tage am Stück arbeiten.

Nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie hat jeder Arbeitnehmer innerhalb
von sieben Tagen Anspruch auf eine kontinuierliche Mindestruhezeit
von 24 Stunden - zusätzlich zur täglichen Ruhezeit von elf Stunden.

Der EuGH kam mit dem Urteil einer Bitte eines portugiesischen
Gerichts nach, das wissen wollte, wie die entsprechende Richtlinie
auszulegen ist. Geklagt hat dort ein Mann, der der Meinung war, sein
Arbeitgeber habe ihm die Pflichtruhetage nicht ordnungsgemäß gewährt.

Der Mann will eine Entschädigung von seinem Arbeitgeber. Dafür sieht
es jetzt allerdings schlecht aus.