Libor-Skandal - Gericht bemängelt EU-Strafe gegen Finanzfirma ICAP

10.11.2017 11:33

Luxemburg (dpa) - Im Libor-Skandal um jahrelang manipulierte
Zinssätze hat das Gericht der Europäischen Union eine EU-Strafe gegen
das britische Brokerhaus ICAP teilweise für nichtig erklärt. Die
EU-Kommission hatte 2015 eine Strafe von 14,9 Millionen Euro wegen
der Beteiligung an mehreren Kartellen für Yen-Zinsderivate verhängt.

ICAP-Händler sollen Banken geholfen haben, den wichtigen Referenzzins
Yen-Libor in eine bestimmte Richtung zu verschieben. Libor («London
Interbank Offered Rate») bildet Zinsen für Geldgeschäfte der Banken
untereinander ab - und ist damit quasi ein Leitzins für Geschäfte in
Billionenhöhe - von Baukrediten bis zu Derivaten.

Die Luxemburger Richter erklärten am Freitag, dass die Kommission für
den angenommenen Umfang der Beteiligung von ICAP an den Kartellen zu
wenig Beweise vorgelegt habe. Dass das Brokerhaus grundsätzlich an
Kartellen beteiligt war, stellen sie nicht infrage. Das Urteil ist
nicht rechtskräftig, da noch Rechtsmittel beim Europäischen
Gerichtshof möglich sind (Rechtssache T-180/15).

Die ICAP-Händler haben nach Auffassung der Kommission von 2007 bis
2010 an Zinsmanipulationen mitgewirkt. 2013 verhängte Brüssel gegen
sechs Banken - darunter die Deutsche Bank - hohe Geldbußen. Da die
Banken die Beteiligung an den Kartellen einräumten, endete das Thema
hier mit einem Vergleich.

Die ICAP-Gruppe, die sechs von sieben aufgedeckten Kartellen
unterstützt haben soll, war gegen einen Vergleich. Sie will die
daraufhin gegen sie verhängte Geldbuße nicht akzeptieren. Die
Luxemburger Richter gaben dem britischen Brokerhaus teilweise Recht.
Die Kommission habe nicht beweisen können, dass ICAP über das Kartell
der Banken UBS und RBS voll informiert gewesen sei. Auch habe die
Brüsseler Behörde die Beteiligungsdauer von ICAP an drei weiteren
drei Kartellen zu lang angesetzt. Zudem habe die Kommission auch die
Methode für die Berechnung der Geldbuße nicht hinreichend begründet.