EU-Gutachter: Auslieferung von EU-Bürger in die USA war korrekt

21.11.2017 14:24

Luxemburg (dpa) - Mit der Auslieferung eines italienischen 
Staatsbürgers an die USA hat Deutschland nach Ansicht eines
Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof nicht gegen das
Unionsrecht verstoßen. Zwar sei EU-Recht zu beachten, doch liege in
dem konkreten Fall kein konkreter Verstoß dagegen vor, begründete
Yves Bot am Dienstag in seinem Schlussantrag zu einem Verfahren aus
Deutschland.

In dem konkreten Fall hatte der Italiener die Bundesrepublik nach der
Auslieferung und der Verbüßung einer Haftstrafe in den USA auf
Schadenersatz verklagt. Er war dort wegen wettbewerbswidriger
Absprachen zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

In dem Verfahren argumentiert er, dass für ihn als EU-Bürger in
Deutschland die gleichen Rechte gelten müssten wie für deutsche
Staatsbürger. Er berief sich dabei auf das deutsche Grundgesetz, das

vorsieht, dass Deutsche nicht ausgeliefert werden dürfen - außer an
andere EU-Staaten oder einen internationalen Gerichtshof.

Der Generalanwalt stellte fest, dass in diesem Fall
eine Ungleichbehandlung möglich sei, um etwaige Straffreiheit zu
vermeiden.

In dem EuGH-Verfahren wird nun in den kommenden Monaten ein Urteil
erwartet. Oft folgen die Richter der Einschätzung des Gutachters.