Glyphosat-Zulassung: Wer ist zuständig?

27.11.2017 13:13

Brüssel (dpa) - Das Verfahren zur weiteren Zulassung des umstrittenen
Unkrautvernichters Glyphosat ist recht unübersichtlich - es ist
handelt sich um ein sogenanntes Komitologie-Verfahren bei der
EU-Kommission. Die wichtigsten Akteure:

- Die EU-Kommission ist die eigentliche Entscheidungsinstanz: Sie
muss über den Antrag der Hersteller auf weitere Zulassung der
Chemikalie in Europa befinden.

- Die EU-Mitgliedstaaten haben eine beratende Rolle im sogenannten
PAFF-Komitee, in das sie Experten entsenden. Diese stimmen dort ab.
Finden sie keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Zulassung,
geht die Entscheidung zurück an die Kommission. Diese hat aber im
Fall von Glyphosat erklärt, man setze auf eine eindeutige Maßgabe der
Mitgliedstaaten.

- Das Europaparlament hat in diesem Verfahren eigentlich keine Rolle.
Allerdings gibt es eine klare Meinungsäußerung der Abgeordneten: Sie
sprachen sich Ende Oktober mit Mehrheit dafür aus, das Herbizid bis
2022 schrittweise zu verbieten.