EGMR bestätigt: Georgien missbrauchte U-Haft als Druckmittel

28.11.2017 15:03

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat

Georgien wegen der Untersuchungshaft des früheren Regierungschefs
Wano Merabischwili verurteilt. Eine knappe Mehrheit der Richter der
Großen Kammer war der Ansicht, dass die Justiz der Ex-Sowjetrepublik
die anfangs rechtmäßige Haft später als Druckmittel genutzt hatte.
Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wurde Merabischwili eine
Entschädigung von 4000 Euro zugesprochen. Damit bestätigte das
Gericht ein Urteil aus erster Instanz vom Juni 2016, das auf Antrag
Georgiens überprüft wurde.

Das Straßburger Gericht hielt Merabischwilis Vorwurf für glaubwürdig,

er sei nachts für eine Befragung durch Staatsanwalt und
Gefängnisverwaltung aus seiner Zelle geholt worden. Dabei ging es
demnach um Ermittlungen, die in keinem Zusammenhang standen mit den
gegen ihn erhobenen Vorwürfen. Die Beschwerde Merabischwilis, dass
die Untersuchungshaft ihn von der politischen Bühne fernhalten
sollte, sah das Gericht nicht als erwiesen an.

Gegen den früheren Ministerpräsidenten wurde damals wegen
Amtsmissbrauchs, Veruntreuung von Staatsgeldern und Wählerbestechung
ermittelt. Im Februar 2014 wurde er deshalb zu fünf Jahren Haft
verurteilt. Merabischwili hatte die Wahl 2012 verloren und die
Führung der Opposition übernommen. Der neuen Regierung war in der
Folge vorgeworfen worden, mit Verhaftungen und Anklagen Rache an der
vorherigen Regierung zu nehmen. Die Südkaukasusrepublik Georgien am
Schwarzen Meer hat etwas weniger als vier Millionen Einwohner.