Sehenswürdigkeiten als Marke: EuGH verhandelt über «Neuschwanstein»

29.11.2017 15:58

Bayern hat sich seine bekannteste Sehenswürdigkeit Neuschwanstein als
Marke eintragen lassen und darf über die Nutzung auf Kaffeebechern
oder T-Shirts entscheiden. Souvenirhersteller haben dagegen geklagt.

Luxemburg (dpa) - Millionen kennen das Märchenschloss von Ludwig II.
- doch kann «Neuschwanstein» eine Marke sein? Seit Mittwoch läuft
dazu am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ein Prozess. Der Streit
schwelt seit Jahren. Der Freistaat Bayern hatte Neuschwanstein 2011
als europäische Marke schützen lassen. Dagegen wehrte sich der
Bundesverband Souvenir Geschenke Ehrenpreise - und zog letztlich bis
vor den EuGH.

Das Urteil des EuGH wird erst in einigen Monaten erwartet. Sollte das
Gericht die Marke Neuschwanstein bestätigen, kann der Freistaat
Bayern entscheiden, welche Hersteller auf welche Souvenirartikel
«Neuschwanstein» drucken dürfen.

Sowohl das EU-Markenamt im spanischen Alicante als auch das
EU-Gericht in Luxemburg hielten es für rechtens, Neuschwanstein als
Marke zu schützen. Das im 19. Jahrhundert erbaute Schloss könne «zwar

geografisch lokalisiert, aber nicht als geografischer Ort angesehen
werden», befanden die Richter in erster Instanz. Vielmehr gleiche es
einem Museum und diene der Bewahrung des Kulturerbes. Daher sei ein
Verbot der Marke nicht möglich.

Rechtsanwalt Bernhard Bittner vertritt den Souvenir-Verband und sieht
das anders: «Wenn auf einem T-Shirt «Neuschwanstein» steht, denkt man

an das Schloss und nicht an einen Hersteller.» Allein das sei Grund
genug, Neuschwanstein als Marke zurückzuweisen.

Bittner zeigte sich am Mittwoch zufrieden, dass das Gericht bei der
Verhandlung Fragen vor allem an das Markenamt gerichtet habe. Die
Richter hätten «unsere Problemaspekte erkannt». Allerdings weiß der

Anwalt auch, dass der EuGH in den meisten Fällen der Vorinstanz
folge.

Falls die Marke bestätigt wird, könnte der Freistaat Bayern für die
Nutzung des Namens Lizenzgebühren verlangen. Das sei aber nicht
geplant, betonte eine Sprecherin des bayerischen Finanzministeriums.
Mit der Eintragung als Marke wolle man die Würde und den guten Ruf
des Schlosses als bekannte Sehenswürdigkeit in der Welt wahren, also
das Kulturgut schützen. «Sonst könnte jeder wie er möchte
Neuschwanstein kommerziell ausbeuten», sagte die Sprecherin.