Menschenrechtsgericht billigt Gefährder-Abschiebung nach Russland

30.11.2017 11:35

Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ha
t
keine Bedenken gegen die Abschiebung eines islamistischen Gefährders
aus Bremen nach Russland. Das Gericht in Straßburg wies die
Beschwerde des 18-jährigen Russen als unzulässig ab, wie es am
Donnerstag mitteilte. Es sah keine erheblichen Gründe für die
Annahme, dass der Mann in Russland Gefahr laufe, Folter oder
unmenschlicher Behandlung ausgesetzt zu sein (Beschwerde-Nr.
54646/17). Er war Anfang September nach Moskau abgeschoben worden.

Dem Mann, der fast sein ganzes Leben in Deutschland verbracht hat,
aber russischer Staatsangehöriger ist, wurde ein Terroranschlag in
Deutschland zugetraut. Nach den Erkenntnissen der Behörden
sympathisiert er mit der Terrormiliz IS und hat Suizidgedanken
geäußert. Im Chat mit einem Islamisten aus Essen soll er sich
bereiterklärt haben, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben.

Die deutschen Behörden hatten seine Abschiebung im März angeordnet.
Der Mann war dagegen vor Gericht gezogen und hatte die Ansicht
vertreten, dass ihm in seinem Geburtsland Folter, Überwachung,
Gefangenschaft oder gewaltsame Entführung drohten.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte im Juli

angeordnet, die Abschiebung vorläufig auszusetzen, diese Anordnung im
August aber wieder aufgehoben. In Deutschland hatte das
Bundesverfassungsgericht keine verfassungsrechtlichen Bedenken
gehabt. Das Hauptsacheverfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht
steht laut EGMR noch aus.