EU-Gutachter: Rituelle Schlachtungen nur in regulären Schlachthöfen

30.11.2017 11:41

Luxemburg (dpa) - Rituelle Schlachtungen etwa beim islamischen
Opferfest dürfen nach Ansicht eines wichtigen EU-Gutachters nur in
zugelassenen Schlachthöfen vollzogen werden. Die allgemein geltende
Vorschrift, Tiere in der EU nur in entsprechenden Höfen zu töten,
stelle keine Einschränkung der Religionsfreiheit dar, erklärte der
Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Nils Wahl, am
Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-426/16).

Hintergrund ist eine Klage belgischer Moscheeverbände. Während des
dreitägigen islamischen Opferfests ist es bei praktizierenden
Muslimen üblich, ein Tier zu schlachten und das Fleisch in der
Familie und teilweise mit Bedürftigen und Nachbarn zu teilen.

Seit 1998 dürfen in Belgien religiöse Schlachtungen nur in
zertifizierten Schlachthäusern durchgeführt werden. Allerdings
genehmigte der zuständige Minister jedes Jahr zeitweise Schlachtorte,
um die zu niedrige Zahl an regulären Schlachthöfen während des
Opferfests auszugleichen. 2014 erließ er ein Verbot dieser temporären
Schlachtorte mit der Begründung, sie verstießen unter anderem gegen
EU-Recht zum Tierschutz. Seit 2015 durften Tiere ohne Betäubung in
Belgien nur noch in regulären Schlachthöfen getötet werden.

Nach Einschätzung des zuständigen belgischen Gerichts könnte diese
Vorgabe Muslime daran hindern, ihrer religiösen Pflicht nachzukommen.
Nach Ansicht des Generalanwalts ist die EU-Vorgabe, dass
Schlachtungen nur in regulären Höfen stattfinden dürfen, allerdings
eine neutrale Regel, die unabhängig von den jeweiligen Umständen
gilt.

Ein Urteil dürfte in einigen Monaten fallen. In der Mehrzahl der
Fälle folgen die Richter letztlich der Einschätzung des Gutachters.