Red Bull scheitert mit Farbkombination blau-silber vor dem EU-Gericht

30.11.2017 13:07

Luxemburg (dpa) - Der Getränkehersteller Red Bull kann eine
Farbkombination aus blau und silber nicht als Farbmarke schützen
lassen. Das EU-Gericht in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass die
beantragte Marke nicht präzise genug formuliert und damit nicht
ausreichend abgegrenzt sei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Red Bull kann in den kommenden zwei Monaten Rechtsmittel einlegen.

Der Hersteller von Energy-Drinks versucht seit Jahren, die
Farbkombination seiner Dosen zu schützen. Dagegen klagte eine
polnische Firma - mit Erfolg.

Red Bull habe in der Beschreibung der Marke lediglich die beiden
Farbtöne sowie ein Verhältnis von etwa 50:50 aufgeführt, sagte ein
Gerichtssprecher. Das reicht aus Sicht des Gerichts aber nicht aus.
Für eine klar abgrenzbare Farbmarke sei eine genauere Beschreibung
der Zusammenstellung nötig. (Aktenzeichen:T 101/15 und T 102/15)

Das Urteil könnte einige große Firmen treffen, die nicht zuletzt
durch ihre Farbkombinationen bekannt geworden sind, meint der
Markenrechtsexperte Carsten Albrecht. «Es könnte passieren, dass
Firmen mit großem Aufwand eine Farbkombination etablieren und sich
andere daran anhängen und das nutzen», sagte Albrecht der Deutschen
Presse-Agentur.