Brüssel will Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug verschärfen

30.11.2017 14:50

Brüssel (dpa) - Die Staaten in Europa sollen nach dem Willen der
EU-Kommission künftig enger im Kampf gegen Mehrwertsteuerbetrug
zusammenarbeiten. Steuerdaten sollen etwa online schneller geteilt
werden können, wie die Brüsseler Behörde am Donnerstag erklärte.
Zudem sollen europäische Strafverfolgungsbehörden wie das Amt für
Betrugsbekämpfung, Europol und die jüngst gegründete Europäische
Staatsanwaltschaft sich besser vernetzen können. Damit die Vorschläge
Gesetz werden können, müssten die EU-Staaten zustimmen.

Schätzungen zufolge entgehen den öffentlichen Kassen in der EU mehr
als 50 Milliarden Euro pro Jahr wegen Mehrwertsteuerbetrugs. Die
EU-Kommission hatte angesichts dessen unlängst bereits Vorschläge für

eine radikale Reform der Mehrwertsteuererhebung gemacht. Demnach soll
künftig auch bei grenzüberschreitendem Handel zwischen Unternehmen in
unterschiedlichen EU-Staaten die Mehrwertsteuer erhoben werden. Diese
Transaktionen sind derzeit von der Steuer ausgenommen.

Beim Mehrwertsteuerbetrug kaufen Firmen etwa Güter in einem anderen
Land, ohne dass Mehrwertsteuer berechnet wird. Wenn die Waren dann
weiterverkauft werden, schlagen die Betrüger Mehrwertsteuer auf den
Preis auf. Anstatt den Betrag an die Behörden abzuführen, kassieren
sie ihn. Teils werden für diese Art Betrug Scheinfirmen genutzt.

Nach den Plänen der EU-Kommission sollen daher künftig auch
Steuerbeamte aus zwei oder mehr EU-Staaten leichter Prüfteams bilden
können, um grenzüberschreitendem Betrug auf die Schliche zu kommen.
Dabei soll auch das europäische Betrugsbekämpfungsnetzwerk Eurofisc
gestärkt werden. Die Beamten sollen etwa Zugriff auf
Fahrzeugzulassungsdaten bekommen. Mehrwertsteuerbetrug beim Verkauf
von Gebrauchtwagen, bei denen im Gegensatz zu Neuwagen nicht auf den
gesamten Kaufpreis Mehrwertsteuer fällig ist, zählt nach Angaben der
EU-Kommission ebenfalls zu den Problemfeldern.

Das EU-Mehrwertsteuersystem datiert aus dem Jahr 1993 und war einst
als Übergangsregelung gedacht. Nach Ansicht der EU-Kommission ist es
sehr betrugsanfällig. Das Erheben einzelner Steuern beziehungsweise
das Festlegen von Steuersätzen ist Kompetenz der Nationalstaaten.
Brüssel kann indes Vorschläge für die Bedingungen machen.