EU-Finanzminister einigen sich auf neue Online-Steuerregeln

05.12.2017 12:04

Für Kunden spielt es kaum eine Rolle, ob Online-Bestellungen aus
Deutschland, Frankreich oder Polen kommen. Doch für Händler bergen
Verkäufe ins Ausland bürokratische Hürden. Die EU-Finanzminister
verständigten sich nun auf deutliche Erleichterungen.

Brüssel (dpa) - Die EU-Finanzminister haben sich auf vereinfachte
Steuerregeln für Online-Händler verständigt. Statt sich wie bisher in

jedem EU-Land für die Mehrwertsteuer-Erhebung anzumelden, können sie
künftig eine einzige Steuererklärung für die gesamte EU abgeben, wie

der estnische Finanzminister Toomas Tõniste am Dienstag in Brüssel
mitteilte. Dies soll Kosten für die Händler reduzieren und die
Steuereinnahmen der EU-Länder erhöhen.

Nach Einschätzung der EU-Kommission sinkt der Verwaltungsaufwand für
Unternehmen mit den neuen Regeln um 95 Prozent. Derzeit entstünden
Händlern pro Jahr Kosten von 8000 Euro für jedes EU-Land, in dem sie
Waren verkaufen. Auch der Kampf gegen Steuervermeidung soll damit
leichter werden. Die Brüsseler Behörde rechnet im Endeffekt mit
zusätzlichen Steuereinnahmen für die öffentlichen Kassen in Europa in

Höhe von sieben Milliarden Euro.

Um europäische Händler besser vor unfairer Konkurrenz aus anderen
Staaten zu schützen, wird künftig zudem die Mehrwertsteuerbefreiung
für Sendungen mit geringem Wert abgeschafft. Waren im Wert von
weniger als 22 Euro sind momentan von der Steuer befreit. Angesichts
von 150 Millionen Paketen, die jedes Jahr mehrwertsteuerfrei in die
EU eingeführt werden, lässt das System aber viel Raum für Betrug,
etwa wenn Tablets oder Smartphones nicht deklariert werden.
Europäische Händler mussten hingegen bereits bislang auch für diese
Sendungen von niedrigem Wert Mehrwertsteuer berechnen.

Die Maßnahmen sollten ursprünglich bereits im November verabschiedet
werden, Deutschland hatte damals allerdings noch Bedenken. In
Steuerfragen müssen sich sämtliche EU-Staaten einig sein, damit
Änderungen vorgenommen werden können. Einzelne Steuern und
Steuersätze festzulegen ist Sache der einzelnen Nationalstaaten.
Brüssel kann allerdings Vorschläge für die Rahmenbedingungen machen.