Flüchtlingsstreit: Kommission verklagt Tschechien, Ungarn und Polen

07.12.2017 14:59

Tschechien, Ungarn und Polen verweigern eine Beteiligung an der
Umverteilung von Flüchtlingen in der EU. Doch nun zieht die
EU-Kommission die Daumenschrauben noch einmal an. Werden bald
Zwangsgelder fällig?

Brüssel (dpa) - Wegen mangelnder Solidarität in der Flüchtlingskrise

verklagt die EU-Kommission Tschechien, Ungarn und Polen vor dem
Europäischen Gerichtshof (EuGH). Ziel sei es, die drei Länder doch
noch dazu zu bringen, sich an der 2015 beschlossenen Umverteilung von
Flüchtlingen aus Griechenland und Italien zu beteiligen, erklärte die
Brüsseler Behörde am Donnerstag in Brüssel. Der EuGH könnte dazu
Zwangsgelder verhängen.

Vizekommissionspräsident Frans Timmermans forderte zudem alle
EU-Staaten auf, sich bis Juni kommenden Jahres auf eine Reform des
europäischen Asylsystems zu verständigen. Diese soll unter anderem
dauerhaft regeln, wie künftig im Fall einer Flüchtlingskrise
besonders stark betroffene Staaten entlastet werden.

Eine Lösung könnte nach Angaben von Timmermans darin bestehen, ein
Konzept zu beschließen, das in schweren Krisensituationen eine
Umverteilung inklusive Aufnahmepflicht vorsieht. In weniger
problematischen Situationen würde eine Umverteilung aufgrund
freiwilliger Verpflichtungen der Mitgliedstaaten erfolgen, bei einem
nur sehr geringen Zustrom gar keine.

Ein entsprechendes Drei-Phasen-Modell hatte jüngst auch die estnische
EU-Ratspräsidentschaft präsentiert. «Ich begrüße die Vorschläge
»,
kommentierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière am Donnerstag am
Rande eines Treffens mit EU-Amtskollegen in Brüssel. Das Prinzip, je
mehr Flüchtlinge, desto mehr Solidarität, sei im Prinzip richtig.

Das neue System würde eine weitreichende Abkehr von der bislang
gültigen Dublin-Verordnung darstellen. Diese sieht vor, dass
grundsätzlich jenes Land für das Asylverfahren zuständig ist, in dem

ein Schutzsuchender das erste Mal einen Asylantrag gestellt hat oder
in dem er nachweislich EU-Boden betreten hat.

In der jüngsten Flüchtlingskrise hatte sich die Dublin-Verordnung
allerdings als nicht praktikabel erwiesen, weil Länder wie
Griechenland den Massenzustrom nicht stemmen konnten und Migranten
weiter in andere EU-Länder wie Deutschland weiterziehen konnten.

Die EU-Staaten beschlossen damals per Mehrheitsentscheidung eine
Umverteilung von bis zu 120 000 Flüchtlingen aus Ländern wie Syrien.

Tschechien, Ungarn und Polen weigern sich allerdings bis heute, sich
daran wie vorgesehen zu beteiligen - obwohl der EuGH die
Rechtmäßigkeit der Entscheidung bestätigt hat.

«Ich habe viel versucht, die drei Mitgliedstaaten davon zu überzeugen
(...), zumindest ein bisschen Solidarität zu zeigen», sagte der für
Migrationsfragen zuständige EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos zur
nun beschlossenen Klage in Luxemburg. Leider habe es aber bislang
keine Bewegung gegeben.

In die nächste Runde geht die Auseinandersetzung um die
EU-Flüchtlingspolitik vermutlich Ende der kommenden Woche beim
Dezember-Gipfel der Staats- und Regierungschefs. Sie wollen darüber
beraten, wie Kompromisse bei den strittigen Fragen aussehen könnten.
Ein Durchbruch wird allerdings nicht erwartet.

Der neue tschechische Ministerpräsident Andrej Babis zeigte
beispielsweise am Donnerstag keine Bereitschaft zum Einlenken. Er
wolle die EU-Kommission überzeugen, ihre Klage gegen sein Land
zurückzuziehen, sagte der 63-Jährige der Agentur CTK. Die Quoten
seien Unsinn und würden nur extremistischen Parteien in Europa zu
stärkerer Popularität verhelfen, kritisierte der Gründer der
liberal-populistischen ANO-Partei.

Die Entscheidung der EU-Kommission, den Klageweg zu beschreiten, und
das Timing ihrer Bekanntgabe kurz vor dem EU-Gipfel am 14. und 15.
Dezember seien «höchst unglücklich».