Verbraucherschützer gegen Brüsseler Pläne zu Bahn-Entschädigungen

07.12.2017 19:21

Brüssel (dpa) - Verbraucherschützer kritisieren Brüsseler Pläne, di
e
Entschädigungsansprüche von Bahnreisenden einzuschränken. Bislang
gelte die Schadensersatzpflicht der Bahnen - anders als etwa im
Flugverkehr - auch in Fällen höherer Gewalt, sagte die
Verkehrsexpertin des Verbraucherzentralen-Bundesverbands, Marion
Jungbluth, den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Donnerstag.
Künftig könnten Bahnunternehmen bei schlechten Witterungsbedingungen
Zahlungen unter Umständen verweigern.

Die EU-Kommission hatte im September einheitliche Regeln für den
europäischen Bahnverkehr vorgeschlagen. Darin ist unter anderem eine
Passage zu «höherer Gewalt» enthalten. «Durch die Einführung eine
r
Klausel über höhere Gewalt werden die Eisenbahnunternehmen finanziell
entlastet. Gleichzeitig werden die Entschädigungsansprüche von
Bahnreisenden eingeschränkt», heißt es dort. «Um die Fahrgastrechte

nur in geringem Maße einzuschränken und für Rechtssicherheit zu
sorgen, enthält der Vorschlag eine Klausel über höhere Gewalt, die
nur in sehr außergewöhnlichen Situationen aufgrund von schlechten
Witterungsbedingungen und Naturkatastrophen zum Tragen kommt.»

Die EU-Kommission hatte vorab von verschiedensten Seiten Meinungen zu
dem Vorschlag eingeholt. Die Mehrheit der befragten Bürger sowie
Fahrgastverbände hätten sich gegen die Klausel ausgesprochen.
Branchenverbände und Eisenbahnunternehmen waren demnach dafür. Eine
Mehrheit der EU-Staaten habe informell ebenfalls dafür plädiert.

Bei den umfassenden Bahnverkehrsregeln gebe es bislang in fast allen
EU-Staaten Ausnahmen, hieß es in Brüssel. Dadurch würden Bahnreisende

in vielen Fällen um ihr Recht gebracht. Die EU-Kommission hatte noch
vorgeschlagen, einen verbindlichen Hilfeeinspruch für Menschen mit
Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität zu garantieren. Bei
Verlust oder Beschädigung von Gehhilfen solle zudem Anspruch auf
volle Entschädigung bestehen.

Die EU-Staaten und das Europaparlament müssten den Plänen noch
zustimmen, damit sie Gesetz werden können.