Der Brexit-Deal: Was in der vorläufigen Vereinbarung steht
08.12.2017 18:17
Brüssel (dpa) - Die Europäische Union und Großbritannien haben in
ihren Brexit-Verhandlungen erste Streitfragen geklärt. Sie sind in
einem 15-seitigen Verhandlungspapier festgehalten. Hier ein
Überblick:
RECHTE DER BÜRGER
- EU-Bürger, die zum Zeitpunkt des EU-Austritts 2019 schon in
Großbritannien leben, können dort weiter wohnen, arbeiten und
studieren. Dasselbe gilt für Briten in der EU.
- Diese Bürger dürfen ihre Familie nachholen, auch Kinder, die erst
nach dem Brexit geboren werden.
- Briten in der EU und EU-Bürger in Großbritannien behalten Ansprüche
an Kranken- und Rentenversicherung und andere Sozialkassen.
- Großbritannien verspricht den EU-Bürgern im Land einen besonderen
Aufenthaltsstatus, der ihre Rechte sichert. Er soll einfach und zu
niedrigen Kosten zu beantragen sein.
- EU-Bürger können ihre Rechte nur vor britischen Gerichten
einklagen; diese müssen aber die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs einbeziehen und können dem EuGH Fragen vorlegen.
SCHLUSSRECHNUNG:
- Großbritannien zahlt in den Jahren 2019 und 2020 wie bisher in den
EU-Haushalt ein. Auch danach zahlt es für während der Mitgliedschaft
getroffene gemeinsame Entscheidungen, sofern sie noch nicht
abgewickelt sind. Ein Beispiel sind Beamtenpensionen.
- Britische Institutionen können bis 2020 weiter wie bisher EU-Mittel
aus Förderprogrammen beantragen.
- Die Schlussrechnung wird in Euro beglichen.
IRLAND UND NORDIRLAND:
- Großbritannien bekennt sich zur engen Kooperation zwischen seinem
Landesteil Nordirland und der Republik Irland.
- Großbritannien garantiert eine offene Grenze zwischen beiden Teilen
der Insel.
- Großbritannien will Grenzkontrollen durch ein Handelsabkommen mit
der EU vermeiden. Falls dies nicht gelingt, will es «besondere
Lösungen» vorschlagen.
- Gibt es darüber keine Einigung, verspricht Großbritannien die
«vollständige Angleichung» (full alignment) an die Regeln des
EU-Binnenmarkts, soweit dies nötig ist, um den gemeinsamen
Wirtschaftsraum auf der Insel und das Karfreitagsabkommen von 1998 zu
bewahren.
- Menschen in beiden Teilen können wählen, ob sie Bürger
Großbritanniens oder der Republik Irland sein wollen.