EU-Gutachter: Finanzaufsichtsbehörden unterliegen Berufsgeheimnis

12.12.2017 11:59

Luxemburg (dpa) - Finanzaufsichtsbehörden wie etwa die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen nach Ansicht
eines wichtigen EU-Gutachters einer weitgehenden
Verschwiegenheitspflicht. Alle bei einer derartigen Behörde
anfallenden Dokumente und Daten über Unternehmen seien als
vertrauliche Informationen einzustufen und daher durch das
Berufsgeheimnis geschützt, erklärte der Generalanwalt am Europäischen

Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, am Dienstag in Luxemburg (Rechtssache
C-15/16). Es sei nicht Aufgabe der Behörden, mit der Öffentlichkeit
zu kommunizieren.

Im vorliegenden Fall hatte das Bundesverwaltungsgericht das höchste
EU-Gericht um Auskunft gebeten. Hintergrund ist ein Streit zwischen
der Bafin und einem Privatmann. Dieser wurde durch Machenschaften
eines von der Aufsichtsbehörde überwachten Unternehmens geschädigt
und verlangte daraufhin von der Bafin Einsicht in Unterlagen und
Berichte. Die Behörde weigerte sich.

Ein Urteil dürfte beim EuGH in einigen Monaten fallen. In der
Mehrzahl der Fälle folgen die Richter den Empfehlungen des
Gutachters.