Die Erklärung der Bundesregierung zu Niki

13.12.2017 16:06

Berlin (dpa) - Nach der geplatzten Übernahme der Air-Berlin-Tochter
Niki durch die Lufthansa hat sich die Bundesregierung in einer
ungewöhnlichen Erklärung zu den Folgen geäußert. Zentrale Passagen:


«Die Bundesregierung hat immer das Ziel verfolgt, den Luftverkehr in
Deutschland und in Europa zu sichern, Wettbewerb zu gewährleisten und
den Beschäftigten eine Zukunftsperspektive zu geben. Das war der
Grund, warum die Bundesregierung einen Überbrückungskredit für Air
Berlin gewährleistet hat. Wir hatten dies immer als einen Beitrag
verstanden, einen geordneten Übergang für das Unternehmen, die
Beschäftigten und auch die Passagiere von Air Berlin zu ermöglichen.

(...) Es wurden mit einer Reihe von Unternehmen Verhandlungen zur
Übernahme von Niki geführt. (...) Nach Sichtung und Bewertung der
Angebote haben die Verkäufer Lufthansa und Easyjet Zuschläge erteilt.
Die Lufthansa hat auf Wunsch der EU-Kommission weitreichende Angebote
zur Erfüllung der Wettbewerbskonformität gemacht, zum Beispiel den
Verzicht auf Slots an wichtigen Destinationen.

Die Entscheidung der EU-Kommission in puncto Niki bedauern wir sehr.
Die Bundesregierung hätte sich hier eine einvernehmliche Lösung
zwischen der EU-Kommission und der Lufthansa gewünscht. Alternative
Käufer für Niki standen und stehen bis heute nicht zur Verfügung,
trotz allerlei öffentlicher Ankündigungen und intensiven Bemühens des

Generalbevollmächtigten von Air Berlin.

Insolvenz und Grounding von Niki sind jetzt die Folge. Das trifft vor
allem die Beschäftigten hart. Gleichwohl ist es in der
Gesamtbetrachtung des Insolvenzprozesses der Air Berlin Gruppe
gelungen, einen Teil der ehemals 8000 Mitarbeiter in Beschäftigung zu
halten.

Es obliegt den Luftverkehrsunternehmen alles zu tun, damit die bei
Niki gebuchten Transportleistungen im Rahmen der Möglichkeiten noch
erbracht werden können und ein möglichst großer Teil der Mitarbeiter

und Mitarbeiterinnen der Niki eine Anschlussbeschäftigung finden.

Durch den unerwarteten Ausfall der Erlöse aus dem Niki-Verkauf kann
der vom Bund verbürgte Kredit der KfW an Air Berlin möglicherweise
nur zum Teil zurückgezahlt werden. Der Bund wird alles tun, den
Schaden für den Steuerzahler zu begrenzen.»