BDZV und VDZ wollen EU-Kommission gegen Google formell unterstützen

22.12.2017 15:55

Berlin/Brüssel (dpa) - Die beiden großen Verlegerverbände in
Deutschland wollen die EU-Kommission formell im Grundsatzverfahren
gegen Google unterstützen. Der Bundesverband Deutscher
Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher
Zeitschriftenverleger (VDZ) haben beantragt, im Verfahren zur
Bußgeldentscheidung der EU-Kommission gegen das US-Unternehmen als
Streithelfer auf Seiten der Kommission beitreten zu können. Das
teilten BDZV und VDZ am Freitag mit. Der Antrag wurde beim Gericht
Erster Instanz der Europäischen Union (EuG) gestellt.

Die Brüsseler Kommission hatte wegen der Produktanzeigen in
Google-Suchergebnissen im Juni eine Rekord-Wettbewerbsstrafe von 2,42
Milliarden Euro gegen das Unternehmen verhängt. Die zuständige
Kommissarin Margrethe Vestager wirft dem Internet-Konzern unfairen
Wettbewerb vor: Er habe seine dominierende Position zum Schaden von
Konkurrenten und Verbrauchern missbraucht. Google zog gegen die
Kartellstrafe vor Gericht. «Jetzt kommt es darauf an, diese
historische Entscheidung wirksam gegen die aus unserer Sicht
unbegründeten Einwände von Google zu verteidigen», so
VDZ-Hauptgeschäftsführer Stephan Scherzer.

Die Bußgeldentscheidung hat nach Ansicht der Verbände historische
Tragweite, weil sie erstmals feststelle, dass marktbeherrschende
Online-Dienste, die den Zugang zu bestimmten Verbrauchergruppen
kontrollierten, ihre Leistungen diskriminierungsfrei erbringen
müssten. «Die Entscheidung der Kommission gegen Google ist von
erheblicher Bedeutung für unsere ganze Branche», so
BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Den Verlegerverbänden geht es nach ihren Angaben um einen
diskriminierungsfreien Zugang von Verbrauchern zu den relevantesten
Informationsquellen. Sie hätten daher schon 2009 formell auf Googles
Begünstigung eigener Dienste hingewiesen und so das aktuelle
Wettbewerbsverfahren mit angestoßen.