EU-Bericht: Facebook und Twitter erfüllen Verbraucherschutz nicht

15.02.2018 14:53

Die großen sozialen Netzwerke kommen aus den USA - sollen sich in der
Europäischen Union aber auch an hießige Verbraucherschutz-Regeln
halten. Ein wenig haben Facebook und Twitter ihr Geschäftsgebaren
schon angepasst. Doch Brüssel will sich damit nicht zufrieden geben.

Brüssel (dpa) - Die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter erfüllen

die EU-Regeln zum Schutz ihrer Nutzer nur unzureichend. Das geht aus
einem Papier der EU-Kommission hervor, das am Donnerstag in Brüssel
veröffentlicht wurde.

Nach Einschätzung der Brüsseler Behörde ändert Twitter seine
allgemeinen Geschäftsbedingungen nach wie vor, ohne die Nutzer
darüber in Kenntnis zu setzen. Grundsätzlich habe der
Kurznachrichtendienst zwar zugestimmt, 30 Tage vorher über sein
Vorgehen zu informieren - allerdings gebe es Ausnahmen, die
präzisiert werden müssten.

Twitter mache seine Nutzer auch nicht darauf aufmerksam, dass sie
ihren Vertrag mit dem Netzwerk kündigen können, falls sie mit neuen
Nutzungsbedingungen nicht einverstanden sind. Außerdem lasse sich das
amerikanische Unternehmen weiter offen, Nutzerkonten ohne Angabe von
Gründen zu löschen. Facebook und Twitter würden zudem von den Nutzern

hochgeladene Inhalte löschen, ohne sie vorher darüber zu informieren.

Da Verbraucherschutz Sache der Mitgliedstaaten sei, könnten mögliche
Strafen nur dort und nicht von der EU verhängt werden, hieß es aus
der EU-Kommission. EU-Justizkommissarion Vera Jourova forderte am
Donnerstag dennoch Konsequenzen: «EU-Verbraucherschutz sollte
respektiert werden und falls die Unternehmen ihn nicht erfüllen,
sollten sie mit Strafen rechnen müssen», sagte sie. Die EU-Kommission

will im April eine Reform des Verbraucherschutzes vorstellen.

In dem aktuellen Bericht werden Änderungen aufgeführt, die die
sozialen Netzwerke aus den USA seit vergangenem Jahr auf Druck der
EU-Behörden gemacht haben - und solche, die noch ausstehen. Die
EU-Verbraucherbehörden hatten Facebook, Twitter und Google Plus im
März unter anderem dazu gedrängt, unzulässige Klauseln in den
Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und dazu aufgefordert,
europäischen Nutzern zum Beispiel ein Klagerecht im eigenen
Heimatland zuzugestehen. Dieser Punkt sei ebenso von allen erfüllt
worden wie die Kennzeichnungs-Pflicht von Werbung und gesponsortem
Inhalt. Google Plus hat dem Papier zufolge alle Anforderungen der
EU-Behörden erfüllt.