Eltern von Facebook-Nutzern unter 16 werden zu Einstellungen gefragt

18.04.2018 08:53

Facebook kündigt die nächsten Schritte zur Umsetzung der ab Ende Mai
greifenden EU-Datenschutzverordnung an. Diesmal geht es unter anderem
um den Schutz von Jugendlichen und die Rückkehr der Gesichtserkennung
in Europa.

Menlo Park (dpa) - Facebook wird Eltern von Nutzern im Alter unter 16
Jahren mitentscheiden lassen, ob die Teenager in dem Netzwerk
Informationen wie Religionszugehörigkeit oder politische Ansichten
preisgeben. Die Neuerung wird zusammen mit anderen Maßnahmen zur
Umsetzung der ab Ende Mai greifenden EU-Datenschutzverordnung
eingeführt, wie Facebook am Mittwoch ankündigte. Die Eltern werden
auch absegnen können, ob die Jugendlichen personalisierte Werbung auf
Basis von Daten anderer Unternehmen angezeigt bekommen und ob sie
angeben, an Personen welchen Geschlechts sie interessiert sind. Das
Mindestalter für die Nutzung von Facebook bleibt bei 13 Jahren.

Facebook betont zugleich, dass die EU-Grundverordnung nicht
vorschreibe, das Alter der Nutzer zu überprüfen. Das Online-Netzwerk
werde aber wie gefordert «angemessene» Anstrengungen unternehmen, um
die nötige Zustimmung der Eltern zu verifizieren. Die Teenager können
dafür nach ihren Eltern bei Facebook suchen, damit das
Online-Netzwerk ihnen eine Anfrage zur Bestätigung der
Profil-Einstellungen schicken kann. Alternativ können die
Jugendlichen auch eine E-Mail-Adresse der Eltern angeben. Facebook
sehe damit seine Verpflichtungen ausreichend erfüllt, heißt es.

Zugleich können auch nach bisheriger Praxis Nutzer aufgefordert
werden, ihr Alter nachzuweisen, wenn Facebook Hinweise bekommt, dass
sie jünger als 13 Jahre sind. Im Jahresverlauf will das
Online-Netzwerk zudem weltweit eine speziell an Teenager gerichtete
Seite mit Datenschutz-Informationen verfügbar machen.

Mit dem endgültigen Greifen der Datenschutzverordnung am 25. Mai wird
Facebook auch in Europa nach Jahren die Gesichtserkennungs-Funktion
zurückbringen, bei der Nutzer in Fotos automatisch markiert werden
können. Facebook hatte die Gesichtserkennung in Europa zunächst im
Sommer 2011 freigeschaltet, stieß dabei aber auf den Widerstand
europäischer Datenschützer. Deshalb stoppte der Konzern die Funktion
und verpflichtete sich im Herbst 2012, die dabei erzeugten Daten
wieder zu löschen.

Jetzt soll die Gesichtserkennung erst nach ausdrücklicher Zustimmung
der Nutzer eingeschaltet werden. Dass sie zurückkommen soll, hatte
Facebook bereits im März angekündigt. Als Vorteil für die Nutzer
führt Facebook auch an, dass sie benachrichtigt werden können, wenn
jemand ohne ihr Wissen ein Foto von ihnen bei Facebook hochlädt. Die
Gesichtserkennung für in Europa zunächst nur für die
Facebook-Plattform verfügbar gemacht, nicht für die ebenfalls zum
Konzern gehörenden Fotodienst Instagram und den Messenger WhatsApp.
Für Nutzer im Alter unter 18 Jahren bleibt die Gesichtserkennung
grundsätzlich ausgeschaltet.

In den vergangenen Wochen hatte Facebook im Umsetzung der
Datenschutzverordnung bereits unter anderem die Verwaltung und das
Herunterladen von Daten vereinfacht. Jetzt wurde unter anderem
angekündigt, dass die Nutzer ausdrücklich gefragt werden, ob für sie

Werbung auch auf Basis von Daten anderer Firmen personalisiert werden
soll und ob sie in ihrem Facebook-Profil weiterhin Angaben zu
politischen Ansichten, Religionszugehörigkeit oder Beziehungsstatus
machen wollen.

Das Online-Netzwerk bekräftigte am Mittwoch auch, dass die von der
Grundverordnung vorgeschriebenen Datenschutz-Werkzeuge für Nutzer
weltweit verfügbar sein werden. Sie könnten aber etwas später oder in

etwas abgewandelter Form eingeführt werden, hieß es. Der Datenschutz
bei Facebook steht gerade im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit durch den
Skandal um den Abfluss der Informationen von Dutzenden Millionen
Nutzern an Cambridge Analytica. Die Änderungen gemäß der
EU-Verordnung wurden aber bereits seit Monaten vorbereitet.