Verwaltungsgericht: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen EU-Recht

20.04.2018 18:40

Köln (dpa) - Der deutsche Gesetzgeber hat beim Tauziehen um die
Vorratsdatenspeicherung eine weitere Schlappe erlitten. Nach einer
Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln ist die Deutsche Telekom
nicht verpflichtet, auf Grundlage des Gesetzes Verbindungsdaten ihrer
Kunden zu speichern, wie eine Sprecherin des Gerichts am Freitag
mitteilte.

Damit bestätigten die Kölner Richter die Auffassung des
Oberverwaltungsgerichts für Nordrhein-Westfalen (OVG), das ein
entsprechendes Urteil schon im Sommer vergangenen Jahres gefällt
hatte. Danach wurde die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von der
Bundesnetzagentur ausgesetzt.

Das Kölner Verwaltungsgericht entschied nun, die nationale Regelung,
die eine «allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung
sämtlicher Verkehrs- und Standortdaten aller Teilnehmer und
registrierter Nutzer in Bezug auf alle elektronischen
Kommunikationsmittel» vorsehe, stehe der Rechtsprechung des
Europäischen Gerichtshofs entgegen. Das Urteil bezieht sich nur auf
die die Klage der Deutschen Telekom, die die Entscheidung begrüßte.

Geklagt hatte vor dem Verwaltungsgericht in Köln in einem anderen
Verfahren auch der Münchner Provider Spacenet zusammen mit
dem Verband für Internetwirtschaft, Eco. Laut Verband fiel auch in
diesem Hauptsacheverfahren das Urteil am Freitag zugunsten der Kläger

aus. Eine entsprechende Mitteilung des Gerichts dazu gab es am
Freitag nicht, für eine Stellungnahme war es am Abend nicht mehr
erreichbar. Gegen beide Urteile kann laut Eco Berufung eingelegt
werden, die Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
sei zugelassen.